Corona
Gottesdienste – wie ab 15. Mai gefeiert werden darf

Die Bischofskonferenz mit Diözesanbischof Manfred Scheuer hat genaue Regeln für das Feiern von Gottesdiensten ab 15. Mai herausgegeben. | Foto: Diözese Linz/Walkolbinger
  • Die Bischofskonferenz mit Diözesanbischof Manfred Scheuer hat genaue Regeln für das Feiern von Gottesdiensten ab 15. Mai herausgegeben.
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Zehn Quadratmeter Fläche pro Person, zwei Meter Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz ab dem sechsten Lebensjahr, regelmäßige Desinfektion der Kirchen und Ordnerdienste, die das Einhalten der Regeln sicherstellen. So dürfen ab 15. Mai wieder Gottesdienste gefeiert werden, bei denen auch die Kommunion in die Hand empfangen werden kann.

Diese Regeln hat die Bischofskonferenz in Abstimmung mit dem Bund festgelegt. Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betont die Bischofskonferenz.

Wer in die Kirche geht, wird mit einigen Neuerungen konfrontiert: Die Weihwasserbecken sind entleert und gereinigt. Beim Eingang sollten Desinfektionsmittelspender bereitstehen. Ein "Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde" habe dafür zu sorgen, dass große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen verhindert werden. Dieser solle auch auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Handkommunion ohne Kontakt

Es ist nur Handkommunion möglich. Dabei darf der Mindestabstand kurz unterschritten werden. Aber: Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten. Die Worte 'Der Leib Christi' - 'Amen' entfallen.  Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist." 

Die Priester, Lektoren und Kantoren können während des Gottesdienstes auf den Mund-Nasen-Schutz verzichten, müssen dafür aber mehr Sicherheitsabstand einhalten. Zum gegenseitigen Schutz sei das gemeinsame Beten und Singen aber auf ein Minimum zu reduzieren. Auch sollen die Kirchen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden.

Verkürzte Gottesdienste

Weiters wird festgehalten, dass nach dem Kommunionempfang die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen schließt; das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen. Laut Bischofskonferenz soll die Messe an Werktagen (ohne Kommunion) sowie am Sonntag nur in der großen Kirche gefeiert werden. Anders als bisher meist üblich, soll der Friedensgruß durch gegenseitiges Anblicken und Zuneigen erfolgen.

Taufe und Trauung mit 10 Personen

Taufen und Trauungen sind laut Bischofskonferenz im kleinsten Kreis möglich. Die Teilnehmerzahl ist vorerst weiterhin auf den engsten Familienkreis (10 Personen) beschränkt. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Für Trauungen empfiehlt die Bischofskonferenz unter den aktuellen Bedingungen eine Wort-Gottes-Feier als bevorzugte Form. Wird unbedingt eine Eucharistiefeier gewünscht, so habe der Kommunionempfang unter Einhaltung der diesbezüglichen Regeln zu erfolgen. Die Bestätigung der Vermählung kann durch das Umwickeln der Hände mit einer Stola in Stille erfolgen, wobei die Begleitworte anschließend im gebotenen Abstand gesprochen werden. In einer zweiten Variante werden die Worte der Bestätigung ohne die Zeichenhandlung gesprochen.
"Da gerade Taufen und kirchliche Trauungen Feiern sind, die von der Freude einer festlichen Gemeinschaft getragen sind, mögen die Seelsorger mit den Betroffenen abklären, ob eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist", wird grundsätzlich festgehalten.

Beichte, Krankenkommunion, Begräbnis

"Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne "das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) hat der Spender den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. "Da es sich in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung", heißt es dazu.
Für die Begräbnisse am Friedhof ist die vorgegebene Teilnehmerzahl einzuhalten, die zur Zeit maximal 30 Personen beträgt. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder in der Kirche sind die Regeln der Rahmenordnung anzuwenden.

Die mit 1. Mai 2020 datierte Rahmenordnung der Bischofskonferenz enthält keine Bestimmungen für Gottesdienste im Freien und auch nicht für die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung, weil diese nach wie vor gemäß diözesanen Regelungen verschoben sind.

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