Corona-Maßnahmen ab 16. April
Maskenpflicht reduziert bis Juli gültig
Mit der aktuell gültigen Verordnung des Gesundheitsministeriums wurde die Maskenpflicht wieder auf empfindliche Innenbereiche reduziert. In den Schulen ist sie ab 25. April aufgehoben.
Ö/OÖ. Nachdem die schon abgeschaffte allgemeine FFP2-Maskenpflicht vor etwa drei Wochen wieder eingeführt wurde ist sie nun seit 16. April wieder reduziert in Kraft. So darf etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel (mit Ausnahmen) die Maske weg bleiben. Gelten soll die neue Verordnung aus heutiger Sicht bis 8. Juli.
In folgenden Bereichen muss nun eine Maske getragen werden:
- Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings
- öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxis
- Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels
- Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
- Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten
- in Schulen überall außer im Klassenzimmer – aber nurmehr bis Ende der Woche. Ab 25. April sind die Schulen Maskenfrei
- auch in Universitäten besteht teils noch Maskenpflicht, hier kann aber jede Uni selbst entscheiden, weshalb es keine durchgängige Regelung gibt
Empfohlen wird das Tragen einer Maske aber weiterhin in allen Innenbereichen.
Was sonst noch gilt
Einen 3G-Nachweis müssen nur noch Besucherinnen und Besucher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe Dienstleisterinnen und Dienstleister in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen erbringen.
Die Gültigkeit von Impfzertifikaten nach einer dritten Impfung wurde nun auf 365 Tage verlängert.
COVID-19-Präventionskonzepte und -Beauftragte sind nur noch in vulnerablen Settings (Spitäler, Alten- und Pflegeheime etc.) sowie bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig.
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