3G gilt auch für ihn:
Nikolaus darf kommen – geimpft, genesen oder maskiert

So kam der Nikolaus im vergangenen Jahr zum Kepler Uniklinikum. | Foto: KUK
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Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat klargestellt: Der Nikolaus darf die Kinder zuhause besuchen.

OÖ. Der Nikolaus darf also kommen. Für die „Nikolaus-Darsteller“ stellen die Auftritte einen beruflichen Zweck dar, auch wenn sie im Auftrag eines Vereins unterwegs sind, womit eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung besteht.

3G mit Maske oder 2G ohne

Selbstverständlich seien vor Ort beim Besuch die jeweils gültigen Regelungen anzuwenden: Das heißt, für Nikolaus-Darsteller besteht 3G-Pflicht und Maskenpflicht, wobei die Maskenpflicht bei einem 2G-Nachweis entfallen kann.

Keine Haushaltsfremden Personen

Familien, zu denen der Nikolaus nach Hause kommt, benötigen hingegen keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und haben auch keine Maske zu tragen. Es wird jedoch empfohlen besonders vorsichtig und umsichtig zu sein. Es dürfen allerdings nur jene Personen anwesend sein, die am Wohnort gemeldet sind

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