Landesrechnungshof/Landespolitik
Kritik und Lob an der neuen Sozialhilfe
Die Sozialhilfe ersetzt seit ersten Jänner 2020 die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) in Oberösterreich. Nun hat der Landesrechnungshof die Auszahlung geprüft und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst. Während sich vor allem die Wohnungslosenhilfe und die SPOÖ bestätigt fühlen, kritisieren FPOÖ und OÖVP den „Umgang mit Steuergeld“.
OÖ. Der Bericht des Landesrechnungshofes, kurz LRH, zur Sozialhilfe stellt sowohl bereits gut funktionierende Bereiche als auch Bereiche, die noch weiterentwickelt werden müssen, fest. So wird etwa geschrieben, dass es von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Unterstützung rund drei Monate dauert. Pro Monat und Person werden durchschnittlich 250 bis 260 Euro ausbezahlt. Je nachdem, wo der Antrag eingebracht wurde (z.B. Sozialberatungsstelle, Landesregierung, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), sei der Umgang mit ihm unterschiedlich. Einheitlich sei laut Landesrechnungshof wiederum die Auszahlung durch die Bezirksverwaltungsbehörden. Positiv hervorgehoben wird ein Projekt zur rascheren Verfügbarkeit von Geldern bei Mietrückständen und Kautionen. Kritik äußert der Bericht hingegen an Auszahlungen, für die es keine rechtliche Grundlage gegeben hätte.
Unterschiedliche Auszahlungsmodelle
Reaktionen auf einzelne dieser Punkte kommen jetzt von der Wohnungslosenhilfe sowie von der Landespolitik, konkret den Parteien SPOÖ, OÖVP und FPOÖ. Die Wohnungslosenhilfe, die sich aus Organisationen wie Arge für Obdachlose und dem Sozialverein B37 zusammensetzt, sieht einige ihrer eigenen Forderungen bestätigt. Sie kritisiert die mangelnde Soforthilfe, spricht von „Ungleichbehandlung“ bei der Antragstellung, begrüßt unter anderem aber bedarfsorientierte Auszahlungsmodelle. Besonders für Personen mit Suchterkrankungen sei die Auszahlung in kleinen Beträgen sinnvoll.
„Hinsichtlich des für die Auszahlung notwendigen Bankkontos ist es für den LRH auch vorstellbar, dass den Klienten und Klientinnen seitens des Trägers ein Konto zur Verfügung gestellt wird. Auch die von einzelnen Behörden schon bisher genutzten Möglichkeiten z.B. zur Auszahlung der Leistung in mehreren Raten innerhalb eines Monats oder zur Splittung des Betrages sollten weiter genutzt werden“, heißt es dazu.
Fehlende Kontrolle
Die FPOÖ begrüßt die Auszahlung durch die Bezirksverwaltungsbehörden. Klubobmann Herwig Mahr merkt jedoch an, dass sich fehlende Kontrolle im Sozialbereich wie ein roter Faden durch den Bericht ziehe. Es sei endlich auf einen effizienteren Umgang mit Steuergeld zu achten.
„Ich erwarte mir von Landesrätin Gerstorfer, dass sie diesen Bericht ernst nimmt und das in Ordnung bringt. Es ist generell längst notwendig, die teuren Verflechtungen im Sozialbereich zu entwirren und damit die Verwaltungskosten zu minimieren“, erklärt der Politiker.
Ähnlich sieht das die OÖVP, die Aufklärung bezüglich der Auszahlungen ohne Bescheid fordert:
„Wie war es überhaupt möglich, dass Leistungen ohne Grundlage ausbezahlt wurden? Landesrätin Birgit Gerstorfer ist gefordert, umgehend einen Bericht über Maßnahmen und Konsequenzen vorzulegen. Die Rechtstaatlichkeit muss sichergestellt sein“, meint Landesgeschäftsführer Wolfang Hattmannsdorfer.
Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) selbst verteidigt sich damit, dass die Bescheide ohne rechtliche Grundlage bereits Motiv für die Prüfung durch den Landesrechnungshof waren. „Durch die Befassung des Landesrechnungshofes habe ich für eine objektivierte Aufarbeitung und für größtmögliche Transparenz gesorgt. Erfreulich ist, dass der Rechnungshof viele der bereits gesetzten Maßnahmen bestätigt und als positiv erachtet. Das kann organisatorische Schwächen der Vergangenheit nicht ungeschehen machen, dokumentiert aber, dass ich nach Bekanntwerden des Sachverhaltes die richtigen politischen Entscheidungen getroffen habe“, führt sie aus.
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