Neue Maßnahmen
Land OÖ weitet die Wohnbeihilfe aus
Das Land OÖ weitet die Wohnbeihilfe aus. Damit soll auch in den nächsten Jahren leistbares Wohnen sichergestellt werden, betonen Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und Wohnbau-Landesrat LH-Stv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) bei einer Pressekonferenz. Die Novelle wird heute von der OÖ. Landesregierung beschlossen.
OÖ. Durch die Novelle wird die Zahl der anspruchsberechtigten Personen für den Bezug einer Wohnbauhilfe ausgeweitet. So soll etwa der Kindesunterhalt bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Kind ab 2024 nicht mehr dem Haushaltseinkommen zugerechnet werden. Damit werden sich derartige Unterhaltszahlungen nicht negativ auf eine Bewilligung der Wohnbeihilfe auswirken. Bei jenem Elternteil, der die Unterhaltszahlung leistet, wird auch weiter als einkommensmindernd berücksichtigt. Darüber hinaus wird es ab dem kommenden Jahr einen Bonus für Personen mit geringer Eigenpension geben und auch der Teuerungsfreibetrag in Höhe von 100 Euro wird 2024 beibehalten.
Zielgerichtet unterstützen
„Die Wohnbauförderung ist ein wichtiges Instrument, um leistbares Wohnen gewährleisten zu können, das gilt speziell auch für die Wohnbeihilfe. Und es ist wichtig, dieses Instrument an aktuelle Erfordernisse anzupassen", betont Landeshauptmann Stelzer. „Mit den Neuerungen ist uns dies gut gelungen", sagt LH-Stv. Haimbuchner.
Vier Maßnahmen
Konkret besteht die Novelle aus vier Maßnahmen:
- Wohnbeihilfen-Pensionsbonus
- Systemumstellung bei der Anrechnung des Kindesunterhalts
- Anpassung der Gewichtungsfaktoren
- Fortführung Teuerungsfreibetrag
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