Neue Bodenstrategie
Landesrat Achleitner: "OÖ steht besser da als gedacht"
Ende Februar beschlossen Bundesländer, Städte- und Gemeindebund die Österreichische Bodenstrategie. Wirtschafts- und Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (ÖVP) spricht von einer zentralen Weichenstellung für nachhaltige Raumordnungspolitik.
OÖ. Als Grundlage für die neue Bodenstrategie dient ein einheitliches Monitoring zur Flächeninanspruchnahme und Versiegelung durch das Umweltbundesamt. Zahlen aus dem Jahr 2022 ergaben laut Achleitner ein besseres Ergebnis als erwartet: "Ich sage es ganz offen, wir waren überrascht, dass Oberösterreich als Industrie- und Wirtschaftsland im Vergleich zu anderen Bundesländern so gut abschneidet."
Hälfte als Siedlungsfläche genutzt
Die gesamte Flächeninanspruchnahme beträgt rund 106.000 Hektar – das entspricht 8,8 Prozent der oberösterreichischen Landesfläche. Dieser Anteil setzt sich zur Hälfte aus Siedlungsflächen innerhalb der Baulandwidmung zusammen. Etwas weniger als ein Drittel wird für Verkehrsflächen beansprucht. Knapp fünf Prozent entfallen auf den Freizeit- und Erholungsbereich.
Der Anteil im Dauersiedlungsraum liegt bei 15,49 Prozent, was Platz drei hinter Niederösterreich (14,03 Prozent) und dem Burgenland (15,22 Prozent) ergibt. Der Dauersiedlungsraum umfasst den potenziell für Landwirtschaft, Siedlungen, Betriebsflächen und Verkehr verfügbaren Raum.
"2,5 Hektar-Ziel unrealistisch"
Den Beschluss der Länder, sich vom Ziel der Bundesregierung maximal 2,5 Hektar pro Tag zu verbauen, zu verabschieden, verteidigt Achleitner: "Diese Herangehensweise wäre völlig realitätsfremd. Würde eine Gemeinde ein größeres Bauprojekt umsetzen, dann müsste sie im Gegenzug Familien jahrelang vertrösten, ein eigenes Haus zu bauen." Achleitner verweist auf Oberösterreichs Raumordnungs-Novelle 2021, die bereits Wirkung zeige. "Wir sind uns der Bedeutung der Lebensgrundlage Boden bewusst und haben konkrete Maßnahmen für einen nachhaltigen und sparsamen Umgang mit unseren wertvollen Bodenressourcen festgeschrieben."
Eine davon ist die Begrenzung des Flächenverbrauchs. So sollen keine Supermärkte mehr an der Peripherie gebaut werden, bei Parkplätzen sind nur noch Mindeststellplätze erlaubt. Gebäude im Geschäftsgebiet müssen ab einer Verkaufsfläche von 800m2 dreistöckig erreichtet werden.
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