Reisen in Corona-Zeiten
AK hilft und fordert gesetzliche Verbesserungen

Seit einigen Monaten bereitetet das Thema Reisen den Menschen in Oberösterreich große Sorgen und Probleme.  | Foto: lightwavemedia/Fotolia
  • Seit einigen Monaten bereitetet das Thema Reisen den Menschen in Oberösterreich große Sorgen und Probleme.
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65.000 Beratungen hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) im vergangenen Halbjahr durchgeführt. Jede vierte Anfrage betraf das Thema Reisen. Vor allem Fluglinien und Reiseveranstalter, die entgegen der eindeutigen Rechtslage Rückzahlungen verweigerten, beschäftigten die AK. Sie startete sofort eine Geld-Zurück-Aktion für alle Betroffenen. Vom Gesetzgeber fordert die AK unter anderem eine Insolvenzabsicherung auch bei Nur-Flug-Buchungen und die Einführung der echten EU-weiten Sammelklage.

Große Probleme bei Rückerstattungen

Große Probleme bereiteten den Konsumenten zahlreiche Online-Plattformen, die auf Tauchstation gingen und somit die Geschädigten komplett im Regen stehen ließen. Ebenso Fluglinien sowie Reiseveranstalter, die die Verbraucher-Rechte missachteten. Obwohl die europäische Fluggastrechte-Verordnung klar regelt, dass bei annullierten Flügen der Ticketpreis innerhalb einer Woche von der Airline an den Fluggast zurückzuerstatten ist, erfolgte dies bei keiner einzigen Fluglinie. Viele Airlines missachteten die Gesetze komplett und boten ihren Kunden überhaupt nur Umbuchungen oder Gutscheine an. Während bereits die Rettungspakete europaweit geschnürt wurden, gab es keine Rückzahlungen. Erst jetzt beginnen die vom Steuerzahler aufgefangenen Airlines schleppend, die berechtigten Rückzahlungsforderungen zu begleichen.

Auch bei stornierten Pauschalreisen zahlten viele Reiseveranstalter bereits geleistete Beträge entweder nicht oder erst nach energischer Aufforderung durch die Betroffenen oder gar erst nach Intervention durch die AK-Konsumentenschützer zurück. Dabei ist auch hier die Gesetzeslage klar geregelt: Wird eine Pauschalreise entweder vom Veranstalter abgesagt oder storniert der Kunde selbst, weil die Reisedurchführung aufgrund ungewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt oder nicht möglich ist, greift das Pauschalreisegesetz. Und das besagt, dass keine Stornokosten anfallen dürfen.

AK unterstütz bei Rückforderungen

Die Arbeiterkammer Oberösterreich reagierte sofort auf die neuen Anforderungen und auf den Widerstand der Airlines und der Reiseveranstalter. Gemeinsam mit dem Fluggastrechteportal FairPlane unterstützen die AK-Konsumentenschützer alle betroffenen Mitglieder der AK Oberösterreich und alle Oberösterreicher im Rahmen der Aktion TicketRefund notfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung aller berechtigten Ansprüche. Seit dem Start der Aktion am 27. April nutzen 700 Konsumenten mit mehr als 1.000 Mitreisenden diese Aktion. Bei 600 Fällen davon handelt es sich um Ticket-Rückforderungen von Flügen und bei 100 Fällen um Pauschalreisen. Insgesamt beträgt der Rückforderungsanspruch 600.000 Euro. Bisher haben die Konsumenten in 70 Fällen ihr Geld zurückbekommen.

Betroffene können Ansprüche anmelden

Die Anmeldung der Rückforderungsansprüche bei der AK Oberösterreich ist online rund um die Uhr möglich. Sämtliche Kosten der Rechtsdurchsetzung mittels des Kooperationspartners FairPlane übernimmt derzeit die AK Oberösterreich. Die Aktion wird voraussichtlich jedenfalls noch bis Jahresende laufen, sodass Betroffene ihre Ansprüche anmelden können.

„Gutscheine, Umbuchungen oder Hinhalte-Taktiken der Fluglinien und Reiseveranstalter müssen nicht akzeptiert werden. Ich rate allen Betroffenen, sich an die AK zu wenden." AK-Präsident Johann Kalliauer

Kalliauer fordert in diesem Zusammenhang einmal mehr das Instrument einer echten und EU-weiten Sammelklage. Dabei könnten alle Betroffenen einer Fluglinie oder eines Reiseveranstalters in einem Gerichtsverfahren prozessökonomisch zusammengefasst werden, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat. Zudem solle der Gesetzgeber für mehr Planbarkeit und Sicherheit für die Verbraucher sorgen. Die Republik solle für Gutscheine die Haftung im Insolvenzfall des ausstellenden Unternehmens übernehmen, dann könnten alle Konsumenten bedenkenlos die Gutscheine von Airlines, Reiseveranstaltern und Reisebüros akzeptieren. Außerdem solle es auch eine Insolvenzabsicherung für Nur-Flug-Buchungen – ähnlich jener für Reiseveranstalter – geben.

Weitere Informationen zum Thema „Reisen in Corona-Zeiten“, etwa Fälle aus der Beratung oder Tipps zum sicheren Buchen finden Sie unter: ooe.arbeiterkammer.at

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