OÖ. Härtefallfonds
Achleitner: „Lassen Kleinbetriebe nicht im Stich“
OÖ. Härtefallfonds greift heimischen Kleinbetrieben mit bis zu 25.000 Euro unter die Arme.
OÖ. Der Bund hat für Kleinbetriebe einen Härtefall-Fonds und einen Corona-Hilfs-Fonds eingerichtet – allerdings erreicht diese Hilfe nicht alle, die sie brauchen würden. „All jene Kleinbetriebe, wo die Maßnahmen des Bundes zu wenig oder gar nicht wirken, unterstützen wir mit dem OÖ. Härtefallfonds“, erklärt Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner.
Maximal 25.000 Euro für Fixkostendeckung
In Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses werden 25 Prozent der Fixkosten im Zeitraum des Umsatzrückganges – konkret im Zeitraum von 16. März bis 15. Juni – ersetzt. Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 Euro. Förderbar sind tatsächlich angefallene Kosten wie Geschäftsraummieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, betriebsnotwendige, vertragliche Zahlungsverpflichtungen, Lizenzkosten und Zahlungen für Strom/Gas/Telekommunikation.
Nur, wenn kein Anspruch auf Bundesförderung
Fördervoraussetzung für Mittel aus dem OÖ. Härtefallfonds ist neben einem Unternehmens- oder Filialstandort in Oberösterreich ein Umsatzrückgang von mindestens 25 Prozent, die Erfüllung der URG-Kriterien, und der Antragssteller darf bei den Corona-Bundesförderungen aus dem Härtefall-Fonds oder Corona-Hilfs-Fonds nicht anspruchsberechtigt sein. Der OÖ. Härtefallfonds soll am 23. April mit dem gesamten Oberösterreich-Paket vom OÖ. Landtag beschlossen werden. Ab 27. April können die Unterstützungen des OÖ. Härtefallfonds beantragt werden.
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