Arbeitszeitaufzeichnungen werden entbürokratisiert und erleichtert
Am 1. Jänner 2015 treten zahlreiche Erleichterungen bei den Arbeitszeitaufzeichnungen in Kraft. Damit reduziert sich der bürokratische Aufwand für Unternehmen. Die Ersparnis liegt bei mehr als 36 Millionen Euro pro Jahr. "Die Betriebe sollen einfacher wirtschaften können und mehr Zeit für ihr eigentliches Geschäft haben. Daher entrümpeln wir überschießende Regelungen und streichen nicht mehr zeitgemäße Vorschriften", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
"Damit lösen wir konkrete Probleme vieler Wirtschaftstreibender, die sie im Sommer über unsere Entbürokratisierungs-Plattform eingemeldet haben. Unsere weiteren Schritte umfassen zum Beispiel die Streichung von Beauftragten, das neue elektronische Gewerbeinformationssystem GISA, weniger Meldepflichten und geringere Eichkosten", so Mitterlehner. Auch 2015 werde das Senken des bürokratischen Aufwandes ein wichtiger Schwerpunkt sein.
Weniger Aufzeichnungspflichten
Gemäß den ab Jänner 2015 in Kraft tretenden Änderungen im Arbeitszeitgesetz kann die Aufzeichnung von Ruhepausen künftig in deutlich mehr Fällen als bisher entfallen. Bisher benötigte man dazu stets eine Betriebsvereinbarung. In Zukunft kann in Betrieben ohne Betriebsrat der Entfall auch mittels Einzelvereinbarung beschlossen werden. Außerdem bleiben in Zukunft auch unterschiedlich lang gewählte Ruhepausen aufzeichnungsfrei. Bisher konnte die Aufzeichnung nur bei jenen Ruhepausen entfallen, die nicht über die Mindestruhezeit (30 Minuten) hinausgingen. Die aktuelle Erleichterung beseitigt das Problem der bürokratischen Pausenaufzeichnung, die in den Vergangenheit immer wieder zu harten und unverhältnismäßigen Strafen geführt hat, nur weil etwa Beginn oder Ende einer Pause nicht exakt aufgezeichnet wurden.
Bei Mitarbeitern, die Arbeitszeit und -ort weitgehend selbst bestimmen können, reichen künftig Saldenaufzeichnungen über die tägliche Gesamtarbeitszeit. Bisher hat diese Möglichkeit nur für Außendienstmitarbeiter gegolten. Nunmehr genügt auch bei Teleheimarbeitern die bloße Saldenaufzeichnung. Bei fixen Arbeitszeiten kann die separate Aufzeichnung ganz entfallen. Anstelle der täglichen Aufzeichnungspflicht muss der Arbeitgeber nur mehr einmal pro Monat die Einhaltung der fixen Arbeitszeiteinteilung bestätigen. Der Arbeitnehmer kann im Gegenzug einmal pro Monat die Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnung verlangen. Weiters entfällt für Unternehmen eine Meldepflicht über Schichtarbeit und Kurzpausen gegenüber dem Arbeitsinspektor, um unnötige Verwaltungslasten und Bürokratie zu verringern. "Das jetzt umgesetzte Paket bedeutet weniger Papier, weniger Zeitaufwand und damit weniger Kosten", betont Mitterlehner.
Zahl der Beauftragten wird weiter reduziert
Das Paket umfasst auch eine weitere Reduzierung der Zahl der Beauftragten sowie eine Streichung überschießender Regelungen im Arbeitnehmerschutzrecht, wodurch sich die Unternehmen insgesamt bis zu 11,3 Millionen Euro pro Jahr sparen, ohne dass das Schutzniveau beeinträchtigt wird. Aufgrund der bisherigen Doppelgleisigkeiten mit einschlägigen Landesvorschriften werden die detaillierten Regelungen für die Einrichtung einer Brandschutzgruppe gestrichen. Zudem kann die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson künftig mit jener der Präventivfachkraft zusammengelegt werden. Damit werden Doppelgleisigkeiten vermieden und reduziert sich die Zahl der beauftragten Personen im Betrieb. Darüber hinaus muss der Arbeitsschutzausschuss (betrifft größere Unternehmen ab 100 Beschäftigten) künftig nur mehr einmal statt zweimal pro Jahr verpflichtend tagen.
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