Hohe Strompreise
Günstige Energie-Grundversorgung für alle?

In Österreich wird derzeit eine intensive Debatte über die Energiepreise geführt.  | Foto: Energie AG/Laresser
  • In Österreich wird derzeit eine intensive Debatte über die Energiepreise geführt.
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Konsumenten und Kleinunternehmen haben in Oberösterreich, Steiermark und Tirol das Recht auf "Energie-Grundversorgung", also auf niedrigere Preise. Das meint zumindest der Energiedienstleister Energo. Dem widerspricht die Energie AG Oberösterreich: Der Grundversorgungstarif sei vielmehr nur für "schutzbedürftige Kunden" da.

OÖ. "Die Energie AG Oberösterreich bietet jenen Haushaltskunden und Kleinunternehmern, die als schutzbedürftig gelten, den Strom-Grundversorgungstarif an. Dieser Grundversorgungstarif bemisst sich auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und beträgt derzeit 9,78 Ct/kWh", heißt es etwa auf der Homepage der Energie AG. Ähnliches ist auf der Homepage der Linz AG zu lesen: "Die Grundversorgung ist relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde". Also, anders gesagt: Der Strom-Grundversorgungstarif ist für Menschen gedacht, die in finanziellen Problemen stecken.

"Über Gebühr zur Kasse gebeten"

Doch das Energiedienstleisterunternehmen Energo sieht die Rechtslage anders: „Die Grundversorgung bietet seit 2010 eine rechtlich verbindliche Maßnahme, die es österreichischen Energiekunden auch in der momentanen Situation ermöglicht, Strom zu einem angemessenen Durchschnittspreis zu beziehen – vor allem bei Vertragskündigung, Umzug oder Neueinzug. Dieses Kundensegment wird aktuell weit über Gebühr zur Kassa gebeten", so die Energo in einer Presseaussendung.

Schutzbedürftig oder nicht?

Speziell die Konsumenten in Oberösterreich, Steiermark und Tirol hätten das "uneingeschränkte Recht auf Strom-Grundversorgung". "Warum dies bundesländerspezifisch unterschiedlich gehandhabt wird, ist nochmals eine andere Frage", so Florian Kanzler von Energo. Jedenfalls spiele in diesen Bundesländern die "Schutzbedürftigkeit" von Kunden, mit denen die Energievorsorger argumentieren, keine Rolle, meint Energo. Man habe ein Gutachten von einem Grazer Anwalt dazu in Auftrag gegeben, das diese Rechtsansicht stütze, heißt es.

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