Wieder möglich
Lehrabschluss- und Meisterprüfungen ab 4. Mai

Auch die praktischen Prüfungen werden wohl etwas distanzierter ablaufen müssen, als zuvor. | Foto: goodluz/fotolia
  • Auch die praktischen Prüfungen werden wohl etwas distanzierter ablaufen müssen, als zuvor.
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Die derzeit wegen der Corona-Krise ausgesetzten Lehrabschluss- und Meisterprüfungen werden ab 4. Mai wieder aufgenommen.

OÖ. Derzeit sind auf Weisung des Wirtschaftsministeriums alle Prüfungen ausgesetzt. Ab 4. Mai sollen sowohl Lehrabschluss- als auch Meisterprüfungen wieder stattfinden – natürlich unter Einhaltung von Sicherheits- und Hygienevorschriften. Alle betroffenen Prüflinge werden so rasch wie möglich über einen neuen Termin informiert.

Positiver Abschluss ersetzt theoretische Prüfung

Ein positiver Berufsschulabschluss ersetzt wie bisher die theoretische Lehrabschlussprüfung. Die praktischen Prüfungsteile (z.B. Prüfstücke, Schriftliche Arbeiten, Fachgespräch) sind in jedem Fall Pflicht. Lehrlinge, die keinen positiven Berufsschulabschluss haben, können die Fachtheorie im Rahmen der großen Lehrabschlussprüfung absolvieren.

Nächste Saison steht

Die Termine für Lehrabschluss-, Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen für den Zeitraum von September 2020 bis August 2021 sind ab 27. April heurigen Jahres online unter online.wkooe.at/bildung-und-lehre verfügbar. 

WIFI OÖ: e-Learning zur Vorbereitung

In den neu konzipierten e-Learning-Trainings des WIFI OÖ werden die Jugendlichen auf die Fachgespräche der jeweiligen Lehrabschlussprüfungen vorbereitet. Die Onlinekurse werden als Videotraining durchgeführt und erfahrene WIFI-Trainer bearbeiten mit den Jugendlichen gemeinsam den Prüfungsstoff, beantworten offene Fragen und geben wertvolle Tipps für die Prüfung. Nähere Details und Anmeldung auf wifi.at/ooe oder telefonisch im WIFI-Kundenservice unter 05-7000-77

1.000 Euro Prämie vom Land OÖ

Das Land OÖ belohnt alle Kandidaten, die heuer erfolgreich eine Meisterprüfung, eine Befähigungsprüfung, eine Fachprüfung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz oder eine Eignungsprüfung nach dem Güterbeförderungsgesetz oder nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz abgelegt haben mit einem Bonus von 1.000 Euro. Der Hauptwohnsitz muss dazu in Oberösterreich gemeldet sein, die Prüfung kann auch in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein. Der entsprechende Antrag ist auszufüllen und samt Beilagen (Meldezettel nicht älter als drei Monate, Kopie des Gesamt-Prüfungszertifikates) an das Land OÖ zu übermitteln. Hier geht‘s zu den Anträgen.

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