Corona-Härtefonds
Zugang wird erweitert

- WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer: „Die Regierung reagiert damit auf unsere Anregungen. Denn alle die Hilfe brauchen, müssen auch Hilfe bekommen.“
- Foto: Wakolbinger
- hochgeladen von Ingo Till
Der Kreis der Härtefallfonds-Berechtigten wird erweitert. Auch Gründer bekommen Geld, Ober- und Untergrenzen fallen als Zugangskriterien weg.
OÖ. Die Zugangsvorausetzungen zum Corona-Härtefallfonds werden in Phase zwei erweitert. Zusätzlich anspruchsberechtigt sollen folgende Gruppen sein:
- Unternehmer, die im Monat mehr als 5.000 Euro brutto verdient haben. Bisher galten besser verdienende Selbstständige nicht als „Härtefälle“.
- Unternehmer die unter der Geringfügigkeitsgrenze von rund 5.500 Euro monatlich brutto (jährliche Geringfügigkeitsgrenze) verdient haben. Allerdings müsse zum Nachweis einer tatsächlichen Selbständigkeit eine SV-Anmeldung erfolgt sein und im letztverfügbaren Steuerbescheid bzw. im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide müssen Einkünfte aus Selbstständigkeit vorhanden sein.
- Jungunternehmer mit einer SV-Anmeldung zwischen dem 1. Jänner 2020 und dem 15. März 2020. Bisher musste die Gewerbeberechtigung bis 31. Dezember 2019 eingetragen worden sein.
85.000 Anträge
Bis heute Früh sind laut Wirtschaftskammer österreichweit mehr als 85.000 Anträge eingereicht worden. Rund 90 Prozent davon seien bereits positiv abgeschlossen.
Krisen-Fonds hilft bei Geschäftsschließungen
Für die von den Geschäftsschließungen betroffene Unternehmen soll es den 15 Milliarden Euro gefüllten Corona-Krisen-Fonds geben. Der bisher von der Regierung als Nothilfefonds bezeichnete Geldtopf soll am Freitag im Parlament beschlossen werden. Die letzten Details zu den Kriterien werden in diesen Stunden ausgearbeitet.
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