Großglockner Hochalpenstraße als UNESCO-Welterbe - letzte Überprüfung steht an

Bei der Übergabe des Dossiers zur Anerkennung der Großglocknerhochalpenstraße als Welterbe in Paris 2017: UNESCO-Botschafter Dr. Harald Stranzl, LH Dr. Wilfried Haslauer (Salzburg), Dr. Mechthild Rössler (Direktorin UNESCO-Welterbezentrum, Paris)  und LH Peter Kaiser (Kärnten) | Foto: großglockner.at / Fotograf Franz Neumayr
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  • Bei der Übergabe des Dossiers zur Anerkennung der Großglocknerhochalpenstraße als Welterbe in Paris 2017: UNESCO-Botschafter Dr. Harald Stranzl, LH Dr. Wilfried Haslauer (Salzburg), Dr. Mechthild Rössler (Direktorin UNESCO-Welterbezentrum, Paris) und LH Peter Kaiser (Kärnten)
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ÖSTERREICH / PARIS. Das UNESCO Welterbezentrum, vertreten durch Direktorin  Mechtild Rössler, teilte dem Bundeskanzleramt mit, dass das von Österreich 2017 eingereichte Nominierungsdossier „Großglockner Hochalpenstraße“ vollständig und technisch korrekt ist.

Letzte Überprüfung im heurigen Sommer?

Die entsprechenden Dokumente samt dem 600 Seiten umfassenden Welterbedossier wurden von der UNESCO in der Zwischenzeit an ICOMOS International übermittel. Dort wird man im Laufe des heurigen Jahres eine mehrstufige Evaluierung des Antrages und der Stätte vornehmen. Die nunmehr letzte Überprüfung der knapp 50 Kilometer langen Großglockner Hochalpenstraße im größten Schutzgebiet Zentraleuropas, dem Nationalpark Hohe Tauern, soll alsbald erfolgen. Mit der Evaluierung im Sommer 2018 wird auch deswegen gerechnet, da von Seiten des österreichischen Bundeskanzleramtes gegenüber der UNESCO darauf hingewiesen wurde, dass die Hochalpenstraße witterungsbedingt ab Herbst nicht mehr befahrbar ist.

Zum genauen Ablauf...

Nach der Vollständigkeitsprüfung erfolgt als erstes eine sogenannte Schreibtisch- Evaluierung durch verschiedene internationale Experten. Im Anschluss wird ein weiterer Experte zu einer Vorort-Begehung anreisen. Eine Beteiligung von österreichischen Experten ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Aus den verschiedenen Evaluierungsberichten verfasst ICOMOS International im Frühjahr 2019 eine Empfehlung für die Sitzung des UNESCO- Welterbekomitees, die - wie alle Beteiligten hoffen -  auf Einschreibung lauten wird.

Das sagt der Kulturminister

Der zuständige Kulturminister Gernot Blümel: „Mit der Eintragung der Semmeringbahn in die Welterbeliste wurde 1998 die weltweit erste Bahnlinie zum Weltkulturerbe erklärt. Wir hoffen, dass mit der Großglockner Hochalpenstraße nun ein weiteres wichtiges „Verkehrs-Denkmal“ nach dem nationalen Denkmalschutz auch die Auszeichnung und den Schutz der Welterbe-Gemeinschaft erlangen wird. Wir freuen uns daher auf eine gute Zusammenarbeit mit den internationalen Beratungsgremien des Welterbe-Komitees, deren Arbeit auch seitens des Bundeskanzleramts bestmöglich unterstützt werden wird.“

Das sagt der GROHAG-Generaldirektor

„Wir gehen davon aus, dass wir alle formellen Anforderungen bestmöglich erfüllt haben, von Seiten des Bundeskanzleramtes und unserer Experten in Frankreich sind wir fachlich gut beraten und freuen uns auf die weiteren Schritte mit ICOMOS International.“, so Johannes Hörl, Generaldirektor der Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG-Gruppe).

Und das sagt der Salzburger Landeshauptmann

Landeshauptmann Wilfried Haslauer (Vorsitzender des GROHAG  Aufsichtsrates): „So wie der renommierte Architekt und Architekturkritiker Prof. Friedrich Achleitner festhält, ist die Großglockner Hochalpenstraße ein technisches und architektonisches Gesamtwerk ganz besonderer Art. Ich bin mir sicher, dass die Bestätigungen von Seiten der Fachwelt, aber auch der über 65 Millionen Besucher, die die Großglockner Hochalpenstraße bislang erfahren haben, positiv verläuft.“

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