Pinzgau
Maishofen setzt neuen Maßstab gegen Bodenversiegelung
- GR Ref.Jur. Simon A. Miller LL.M., GR Mag. Michael Miller, GV Christofer Mayr
- Foto: Team Maishofen
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Maishofen setzt mit der einstimmig beschlossenen Grünflächen-Verordnung einen neuen Maßstab gegen die Bodenversiegelung in der Gemeinde.
MAISHOFEN. Vor kurzem gelang Maishofen ein bedeutender Meilenstein. Als erste Landgemeinde im Bundesland Salzburg wurde eine wegweisende Verordnung zur Festlegung einer verbindlichen Grünflächenzahl verabschiedet. "Dieses Instrument zur Regulierung der Bodenversiegelung gilt als besonders wirkungsvoll und wurde nach intensiver juristischer Vorarbeit durch den Vorsitzenden unseres Umweltausschusses in Maishofen Simon Miller (Dipl. Jur.) sogar einstimmig beschlossen", so Vizebürgermeister Andreas Steger (SPÖ). Gemeinderat Simon Miller (SPÖ) erklärt, dass die Verordnung bei Neubauten und umfassenden Umbauten dazu verpflichtet, dass ein Mindestmaß an grüner Infrastruktur geschaffen wird.
"Hierzu zählen etwa Rasenflächen, Wiesen, Bäume, Sträucher, Teiche oder Dachbegrünungen. Auf diese Weise werden nicht nur ökologische Belange gefördert, sondern auch die temperaturbedingten Gesundheitsbelastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner maßgeblich reduziert. Darüber hinaus leistet die Begrenzung der Bodenversiegelung einen wesentlichen Beitrag zum Hochwasserschutz sowie zur Erhaltung des Grundwasserhaushaltes. Nicht zuletzt trägt die grüne Infrastruktur entscheidend dazu bei, Maishofen als lebenswerte und attraktive Gemeinde zu erhalten", so Miller.
- Temperaturmessung in Maishofen.
- Foto: Team Maishofen
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Aufwertung durch Begrünung
Die SPÖ Maishofen informierte, dass die meisten Bauvorhaben in ihrem Umfang weitgehend unberührt bleiben. Insbesondere seien verdichtete Mehrgenerationenbauten weiterhin realisierbar. Lediglich Projekte, die nicht im Einklang mit der ländlichen und touristischen Prägung der Gemeinde stehen, werden durch gezielte Begrünungselemente aufgewertet. "Ich freue mich sehr über den einstimmigen Beschluss – vor allem für unsere Gemeinde: Damit verfügen wir über ein modernes und effektives Instrument, das eine nachhaltige und zukunftsorientierte bauliche Entwicklung gewährleistet", so Umweltausschussobmann Miller stolz.
- Ergebnis der Temeraturmessung.
- Foto: Team Maishofen
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Ergänzende Bestimmungen
Die Möglichkeit für Gemeinden, eine solche Verordnung zu erlassen, gibt es seit 2024 und ist in §40a BauTG Sbg verankert. Offenbar hatte bisher aber nur die Landeshauptstadt eine solche Verordnung. Die Verordnung in Maishofen geht über die Regelung in der Stadt Salzburg in mehreren Punkten darüber hinaus, wie die SPÖ Maishofen im Rahmen einer Aussendung informierte.
Somit werden nicht nur deutlich umfangreichere grüne Infrastruktur bei Bauvorhaben vorgeschrieben, sondern auch ergänzende Bestimmungen aufgenommen. Unter anderem umfassen diese Bestimmungen durchlässige Zäune zum Schutz der inzwischen international gefährdeten Igel oder das Verbot, anrechenbare Grünflächen für Arbeits-, Lager- oder Abstellzwecke zu nutzen.
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