Besuchsregeln
Öffnungsschritte halten in Pflegeeinrichtungen Einzug

  • Mit der neuen Besuchsregel dürfen drei Personen gleichzeitig Leute in Pflegeeinrichtungen besuchen.
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Der 19. Mai bringt nicht nur Lockerungen in der Gastronomie, die Pflegeeinrichtungen können sich ebenfalls über positive Änderungen der Besuchsregeln freuen.

PINZGAU. Auch in den Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen halten die Lockerungen der Corona-Regeln Einzug. Ab 19. Mai dürfen wieder bis zu drei Personen auf einmal zu Besuch kommen. Die Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein und sich nach wie vor an die Sicherheitsmaßnahmen des Hauses halten.

„Jetzt heißt es aber weiterhin mit größter Vorsicht und Sorgfalt vorzugehen, um diese Situation beizubehalten und trotz Lockerungen die älteren Menschen weiter schützen zu können“, appelliert Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn zu weiterer Vorsicht.

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  • Ab 19. Mai gelten neue Besuchsregeln in den Pflegeeinrichtungen.
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Keine neuen Infektionen 

Laut Land Salzburg seien nahezu alle Bewohner sowie das Personal der Pflegeeinrichtungen gegen das Corona-Virus geimpft. Derzeit liegt der Prozentwert der Geimpften über 75 Jahren bei 83,2 Prozent. „Besonders erfreulich ist, dass wir mit dem gestrigen Tag (Anm. d. Red.: 18. Mai) zum ersten Mal null Infektionen verzeichnen, sowohl unter der Bewohnerschaft als auch beim Personal in Seniorenwohnhäusern. Ein Ergebnis, auf das wir lange gewartet und auf das alle Beteiligten mit hohem Engagement hingearbeitet haben“, erklärt Schellhorn.

  • Die Grafik zeigt die Impfrate nach Alter in Salzburg und Österreich.
  • Foto: Land Salzburg
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Wann zähle ich als geimpft

Als geimpft gelten jene Personen, deren Erstimpfung mehr als 22 Tage und weniger als drei Monate zurückliegt. Sobald man die zweite Teilimpfung – also die Vollimmunisierung – erhalten hat, gilt man neun Monate als geimpft. Für Genesene, die mit der Erstimpfung eine Vollimmunisierung erhalten haben, gilt man mit dem ersten Stich schon neun Monate lang als geimpft.

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