Stadtgemeinde
Rechnungshof übt Kritik an der Gesundheit Innergebirg
Der Landesrechnungshof kritisiert in einem Bericht die Gesellschaftskonstruktion der „Gesundheit Innergebirg“. Von 2016 bis 2018 wurde diese genauestens überprüft. Mängel gibt es mehrere.
ZELL AM SEE, SALZBURG: Die Stadt Zell am See hat die Gesundheitsbeteiligungsgesellschaft „Gesundheit Innergebirg“ gegründet. Dieser gehören wiederum mehrere Tochtergesellschaften an. Zu diesen gehören nicht nur die Tauernkliniken, sondern unter anderem auch die Privatklinik Ritzensee, die Tauerntherapie, das Tauernlabor oder die Digitale Diagnostik, die die Radiologie betreibt. Der Landesrechnungshof (LRH) überprüfte die Beteiligungen der Stadtgemeinde Zell am See im Gesundheitswesen von 2016 bis 2018.
Mangelnde Kontrolle
Die Prüfer kritisieren im Bericht unter anderem die unsauberen Strukturen in der Unternehmensgruppe und die Rolle des Geschäftsführers. Mutter- und Tochtergesellschaften hatten jahrelang den selben Geschäftsführer. Kontroll- und Schutzmechanismen wurden dadurch faktisch außer Kraft gesetzt, so der Rechnungshof. Der Geschäftsführer hätte sich nämlich selbst kontrollieren müssen.
„Dadurch, dass der Geschäftsführer der Muttergesellschaft gleichzeitig die Geschäftsführung in der Mehrheit der Tochtergesellschaften ausübte, waren gesetzliche und satzungsmäßige Kontroll- und Schutzmechanismen faktisch außer Kraft gesetzt. So konnte der Geschäftsführer der Muttergesellschaft sich selbst als Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften ernennen und entlasten“, sagt Ludwig F. Hillinger, Direktor des LRH.
Hier hält die geprüfte Stelle entgegen, dass derzeit eine zukünftige Führungsstruktur im Sinne des internen Kontrollsystems erarbeitet wird.
Bedenkliche Struktur
Dass ein Geschäftsführer gleichzeitig gemeinnützige und gewinnorientierte Unternehmen der öffentlichen Hand führt, hält der Rechnungshof für „bedenklich“. Zudem bestehe dadurch die Gefahr von Interessenskonflikten.
Überhöhte Kostenabrechnungen
Zwischen den Gesundheitsgesellschaften gab es laut dem LRH-Bericht auch einen „regelmäßigen und umfangreichen Austausch“ von Leistungen. Die Tauernkliniken überließen den anderen Tochterunternehmen etwa Personal, Material und Infrastruktur. Hier gibt es seitens des Rechnungshofes Kritik an der Verrechnung. Zusätzlich seien die Gesellschaften großteils von Patientenzuweisungen vom Tauernklinikum abhängig. Dafür hätten sie dem Spital erhöhte Tarife verrechnet.
Die Verrechnungssätze seien bei Prüfungen in der Vergangenheit nicht als erhöht bemängelt worden, heißt es aus dem Tauernklinikum Zell am See. Sie würden jetzt aber evaluiert und überarbeitet werden.
Möglichkeit zur Geldwäsche
In einem Teilbereich der Gesundheit Innergebirg gab es laut LRH eine Beteiligungskonstruktion, die „im schlimmsten Fall auch der Geldwäsche dienen“ könnte.
Gemeinnützige und gewinnorientierte Unternehmen trennen
Auf Basis all der Prüfungsergebnisse fordert der Landesrechnungshof, „eine sinnvolle Struktur hinsichtlich der Gesundheitsgesellschaften“ zu schaffen. Diese wäre gegeben, wenn öffentliche Aufgaben (Tauernklinikum) und privatwirtschaftlich orientierte Aufgaben (alle anderen Gesundheitsgesellschaften) bis auf Gemeindeebene getrennt geführt würden, also zwei Konzerne bestünden.
"Entsprechende Kontrollsysteme auf Konzernebene sind dabei unerlässlich. Eine Vermengung von Staat und Privat ist zu vermeiden“, so Ludwig F. Hillinger.
An Verbesserungen arbeiten
Seitens der Stadtgemeinde Zell am See nahm man die Kritik zur Kenntnis. Der Bericht enthalte „wertvolle Denkanstöße“, die dazu beitragen würden „den Zielsetzungen einer zeitgemäßen wirtschaftlichen und zweckmäßigen Führung von Gesundheitsunternehmen“ zu entsprechen. Es wird betont, dass an Verbesserungen gearbeitet wird.
Hinweis: Der gesamte Bericht des Landesrechnungshofes samt der Stellungnahme der Stadtgemeinde Zell am See ist auf der Website des Landes Salzburg einsehbar.
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