Blick in Gemeindehaushalte

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BEZIRK. Bürgerinnen und Bürger, die wissen möchten, was mit Steuergeld auf kommunaler Ebene passiert, finden Antworten im Internet. Auf der Internet-Plattform www.offenerhaushalt.at ist beispielsweise zu sehen, wie viel Geld in die Bereiche Verwaltung und Politik, Soziales, Bildung oder Straßen- und Wasserbau fließt.
Im Bezirk Rohrbach haben 31 der 42 Gemeinden ihren Haushalt auf dieser Plattform offen gelegt. Elf Gemeinden haben sich nicht daran beteiligt.
Eine jener Gemeinden, die ihren Rechnungsabschluss zur Einsicht freigeschaltet haben, ist St. Martin. "Der Haushalt der Gemeinde ist kein Geheimnis", sagt Amtsleiter Günther Kehrer. "Wir präsentieren den Voranschlag sowieso." Bürgermeister Wolfgang Schirz ist der selben Ansicht: "Wir haben nichts zu verheimlichen."
St. Martin zieht, um sich zu vergleichen, jedoch das Benchmark-System "Benko" heran. Damit können sich die oberösterreichischen Gemeinden anhand von Kennzahlen mit anderen Gemeinden vergleichen, voneinander lernen und so ihre eigenen Kennzahlen und ihre Finanzsituation verbessern.

Veröffentlichung ist Pflicht
Die Finanzdaten einer Gemeinde müssen grundsätzlich zugänglich gemacht werden. Den Bürgern die Einsicht lediglich am Gemeindeamt zu ermöglichen, erscheint nicht mehr zeitgemäß. Viele Gemeinden sind daher dazu übergegangen, ihre Rechnungsabschlüsse im Internet zu veröffentlichen. Laut Stabilitätspakt 2012 reicht dies jedoch nicht mehr aus. Es ist nötig, die Daten in maschinenlesbarer Form zu publizieren. Die Plattform offenerhaushalt.at wurde vom Zentrum für Verwaltungsforschung entwickelt.

ZUR SACHE
Folgende Gemeinden haben ihre Rechnungsabschlüsse noch nicht freigeschaltet: Ahorn, Altenfelden, Atzesberg, Auberg, Berg bei Rohrbach, Haslach, Helfenberg, Neustift, St. Stefan, Sarleinsbach und Ulrichsberg.

Jede Gemeinde kann entscheiden, ob sie ihre Daten und Visualisierungen freischalten möchte, sodass diese öffentlich einsehbar sind.

Viele Gemeinden haben unterschiedliche Leistungen auch ausgegliedert (auf eigene Rechtsträger privaten oder öffentlichen Rechts). Die Finanzdaten der Ausgliederungen sind daher nicht enthalten. Für sämtliche Darstellungen werden der ordentliche und außerordentliche Haushalt einer Gemeinde herangezogen.

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