Tödliche Schüsse auf Einbrecher
Der 66-jährige Schütze wurde festgenommen

- Die Staatsanwaltschaft Salzburg meldet, dass der 66-jährige Mann, der im vergangenen Juli 2025 im Salzburger Stadtteil Gnigl tödliche Schüsse auf einen Einbrecher abgab, am heutigen Freitag wegen Tatbegehungsgefahr festgenommen wurde.
- Foto: Symbolfoto: Peter Johannes Wieland
- hochgeladen von Sabrina Moriggl
Im vergangenen Juli 2025 ereignete sich die Tat im Salzburger Stadtteil Gnigl, MeinBezirk hat darüber berichtet. Ein 66-jähriger Hauseigentümer hat auf einen 31-Jährigen mutmaßlichen Einbrecher tödliche Schüssen abgegeben. Dieser war zuvor mit einer Frau in das Haus des des Mannes eingedrungen. Nach weiteren Ermittlungen wurde der 66-Jährige am heutigen Freitag, 17. Oktober 2025, von Ermittlern des Landeskriminalamtes Salzburg festgenommen.
SALZBURG. Die Staatsanwaltschaft Salzburg vermeldet, dass wegen der Ergebnisse des umfangreichen Ermittlungsverfahrens gegen den 66-jährigen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht wegen des Verbrechens des Mordes vorliegt. Demnach habe der Beschuldigte am 31. Juli 2025 in Gnigl einen 31-jährigen Mann, der zuvor in Begleitung einer Frau in sein Haus eingedrungen war, durch die Abgabe von Schüssen aus einer Faustfeuerwaffe getötet, wobei ein Geschoss den Verstorbenen aus einer Entfernung von 9,15 Meter in den Hinterkopf traf. Der Getötete und seine Begleiterin wollten der Verdachtslage zufolge offenbar gerade vom Grundstück des Hauseigentümers flüchten. Bei dieser Sachlage geht die Staatsanwaltschaft Salzburg aktuell nicht davon aus, dass eine Notwehrsituation vorgelegen habe.
Die Festnahme des 66-Jährigen wurde wegen Tatbegehungsgefahr angeordnet und am heutigen Freitag von Ermittlern des Landeskriminalamtes Salzburg vollzogen. Der Beschuldigte wurde mittlerweile in die Justizanstalt Salzburg überstellt. Die Tatbegehungsgefahr ergibt sich daraus, dass der 66-Jährige kürzlich versucht hatte, trotz des anhängigen Ermittlungsverfahrens und des gegen ihn verhängten vorläufigen Waffenverbots, seine Faustfeuerwaffe von der Landespolizeidirektion Salzburg als Waffenbehörde wieder ausgehändigt zu bekommen. Dies begründete er damit, dass er die Schusswaffe benötige, um sich gegen Dämmerungseinbrüche schützen zu können, so die Staatsanwaltschaft Salzburg.
Die auch bekannt gab, dass der bestehende Mordverdacht weiterhin Gegenstand von Ermittlungen ist. Ebenso ist das Ermittlungsverfahren gegen die Lebensgefährtin des Getöteten wegen des Verdachts des Diebstahls durch Einbruch noch nicht abgeschlossen.
Weitere Artikel zum Thema
<< HIER >> finden Sie weitere Berichte aus der Stadt Salzburg
<< HIER >> kommen Sie zu weiteren Artikeln von Daniel Schrofner



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.