Corona in Salzburg
2G für Nachtgastronomie und Veranstaltungen kommt
Die Verordnung des Landes mit den neuen, verschärften Corona-Maßnahmen tritt am 8. November in Kraft. 2G kommt für die Nachtgastronomie und Veranstaltungen.
SALZBURG. "Salzburg muss bei der aktuellen 7-Tage-Inzidenz von mehr als 600 scharfe Maßnahmen setzen, um das Gesundheitssystem aufrechterhalten zu können“, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer heute (2. November).
Diese Maßnahmen für Salzburg gelten ab 8. November:
- FFP2-Maskenpflicht wie bisher in Geschäften des täglichen Gebrauchs wie Supermärkte und Apotheken, im gesamten Handel, bei körpernahen Dienstleistern und in Kultureinrichtungen.
- 2G (vollständig geimpft oder genesen) für die Nachtgastronomie und Veranstaltungen beziehungsweise Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen. Beispiele: Stadien, Feste, Partys, Hochzeiten, Festivals, Theater, Kino, Konzertsäle und so weiter.
- 2,5G (vollständig geimpft, genesen oder PCR-negativ) für Veranstaltungen beziehungsweise Zusammenkünfte mit 26 bis 500 Personen. Beispiele: Stadien, Feste, Partys, Hochzeiten, Festivals, Theater, Kino, Konzertsäle und so weiter.
- 2,5G (vollständig geimpft, genesen oder PCR-negativ) in der Hotellerie, Gastronomie, Indoor-Freizeiteinrichtungen, Museen, körpernahe Dienstleister, Seniorenwohnhäuser und Spitäler (gilt nicht für Patienten).
- Kontrollen der Quarantäne und der verschärften Maßnahmen
Operationen und Behandlungen werden bereits verschoben
„Die Zahl der Covid-Patienten auf der Normalstation hat sich innerhalb weniger Tage verdoppelt. Die Belegung der Intensivstationen war bisher relativ stabil, aber alleine heute im Laufe des Tages sind dort drei neue Covid-Patienten dazu gekommen, auf der Normalstation zwölf. Ich denke, dass sich die Situation noch weiter verschärft. Wir werden in den nächsten Tagen nicht dringende Operationen und Behandlungen von Nicht-Covid-Patienten verschieben müssen. Man muss hier gegensteuern."
Uta Hoppe, Leiterin des medizinischen Krisenstabs
Nachtgastronomie und Veranstaltungen
In der Nachgastronomie und bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen wird der Eintritt also nur noch für vollständig geimpfte und genesene Personen erlaubt sein. Verschärft werden auch die Bestimmungen am Arbeitsplatz. Dort gilt 2,5G – also geimpft, genesen oder mittels PCR negativ getestet.
"Verschärfungen zu verordnen ist kein Vergnügen"
"Es ist mit Sicherheit kein Vergnügen, solche Verschärfungen zu verordnen. Die aktuelle Situation und die Prognosen für unsere Krankenhäuser zwingen uns zu handeln. Die Maßnahmen wurden gemeinsam in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden ausgearbeitet und es gibt einen klaren Auftrag von mir, diese zu kontrollieren“, so der Landeshauptmann.
Die Verordnung des Landes mit den neuen, verschärften Corona-Maßnahmen tritt am Montag, 8. November 2021, um Mitternacht in Kraft.
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