Verschärfte Maßnahmen
Aktuelle Besuchsregeln für Seniorenwohnhäuser
Mit der neuen Verordnung des Bundes mussten auch die Besuchsregeln in den städtischen Seniorenwohnhäusern angepasst werden.
SALZBURG. Die Mitarbeiter der Seniorenwohnhäuser müssen nach diesen neuen Vorgaben wöchentlich getestet werden, auch Angehörige müssen beim Besuch einen negativen Corona-Test vorweisen oder eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske tragen. Damit soll eine Einschleppung des Virus weiterhin verhindert und ein generelles Besuchsverbot so lange es geht vermieden werden.
Für Besuche im Wohnraum der Bewohner müssen mehrere Regeln beachtet werden. So ist pro Bewohner derzeit nur eine Besuchsperson pro Besuch erlaubt. Insgesamt dürfen sich zwei Besucher pro Bewohner abwechseln. Ein Besuch ist nur alle zwei Tage möglich.
Ebenso darf ein Besuch nur maximal eine Stunde dauern. Die allgemeine Besuchszeit ist zwischen zehn und 18 Uhr.
Negativer Test oder eigene FFP2-Maske
Beim Besuch ist eine ärztliche Bestätigung über ein negatives Ergebnis eines Anti-Gen Tests, das nicht älter als 24 Stunden sein darf oder ein negatives Ergebnis eines PCR Tests, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzuweisen.
Wird ein negatives und ärztlich bestätigtes Testergebnis vorgelegt, so ist ein Mund-Nasen-Schutz für die Dauer des Besuches ausreichend.
Liegt kein negatives Testergebnis eines Anti-Gen Tests oder PCR-Tests vor, ist vor dem Betreten des Seniorenwohnhauses eine FFP2 Maske anzulegen. Diese ist selbst mitzubringen und muss die gesamte Besuchsdauer über bis zum Verlassen des Seniorenwohnhauses getragen werden.
Besuche und Spaziergänge im Freien
Besucher sollen sich in die Besucherliste am Eingang/Foyer des Seniorenwohnhauses eintragen.
Auf eine entsprechende Händehygiene und das Abstand-Halten ist ebenso zu achten.
Wenn es das Wetter zulässt, sollen Besuche oder etwaige Spaziergänge in das Freie am Gelände des Seniorenwohnhauses verlagert werden.
Sollten bei den Besuchern nach dem Besuch Covid-Symptome auftreten, sollten umgehend die Mitarbeiter des Seniorenwohnhauses informiert werden.
Welche Einrichtungen der Stadt aufgrund des Lockdown geschlossen sind, lesen Sie hier
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