ÖGK
Der erste Lockdown sorgte für einen Rückgang der Anträge von Ärzten
Der erste harte Lockdown im März und April 2020 ist für Sebastian Huber, NEOS Salzburg-Gesundheitssprecher und Internist, einer der Gründe, warum in den beiden vergangenen Jahren 2019 und 2020 um zwölf Prozent weniger Anträge und Verordnungen ("Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse") bei der ÖGK Salzburg von niedergelassenen Ärzten gestellt wurden.
SALZBURG. In den beiden Jahren 2019 und 2020 wurden 614.092 Anträge und Verordnungen bei der ÖGK-Salzburg von niedergelassenen Ärzten gestellt. Das sind pro Tag rund 840 Anträge und Verordnungen. Vergleicht man die Zahlen der beiden Jahre kommt man auf einen Rückgang der Anträge und Verordnungen in unserem Bundesland um rund zwölf Prozent.
- 2019: 325.872 Anträge und Verordnungen
- 2020: 287.220 Anträge und Verordnungen
Die Ablehnungsqote war mit 3,8 Prozent (2019: 12.472) beziehungsweise 4,2 Prozent (2020: 12.081) jedoch de facto gleich. Bestimmte medizinische Leistungen gewährt die ÖGK nur mit einer Bewilligung durch den Arzt des Medizinischen Dienstes der Österreichischen Gesundheitskasse. Diese Bewilligung holt entweder der behandelnde Arzt oder Therapeut ein oder der Patient selbst. Früher hießen die Bewilligungen noch "Chefärztliche Bewilligungen".
"Weniger Patienten zu den Ärzten gegangen"
Für NEOS-Salzburg Gesundheitssprecher Sebastian Huber, im Zivilberuf selbst niedergelassener Facharzt für Innere Medizin in der Landeshauptstadt erklärt sich der Rückgang der Bewilligungen durch den Medizinischen Dienst der ÖGK bei den Anträgen und Verordnungen durch den ersten harten Lockdown im März und April des vergangenen Jahres:
„Rund zwölf Prozent ist ein signifikanter Rückgang. Man sieht rückblickend, dass im ersten harten Lockdown die Patienten weniger zu den niedergelassenen Ärzten gegangen sind. Das kann gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit der Patienten haben. Die Arztpraxen sind ein sicherer Ort. Die Kollegen und ihre Mitarbeiter halten die Hygienebestimmungen ein, sind größtenteils geimpft und jederzeit für die Patienten erreichbar.“
"No Box Medikamente" am häufigsten abgelehnt
Am häufigsten sind in den beiden Jahren sogenannte „No Box Medikamente“ abgelehnt worden. Das sind Medikamente, die nicht im Erstattungskodex des Hauptverbandes der Sozialversicherungen angeführt sind. Sie können nur in seltenen, ausführlich begründeten Einzelfällen bewilligt werden.
Am häufigsten 2019 und 2020 bewilligt wurden „Gelb RE 1 Medikamente“. Das sind beispielsweise spezielle Medikamente zur Blutverdünnung oder zur Diabetes-Behandlung.
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