Verkehrssicherheit am Faschingsdienstag
Kostüme, Unfallrisiken und Bußgeld

Vorsicht beim Autofahren am Faschingsdienstag. Wer maskiert und deshalb mit eingeschränktem Sichtfeld fährt muss mit Strafen rechnen. (Symbolibld) | Foto: pixabay.com
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  • Vorsicht beim Autofahren am Faschingsdienstag. Wer maskiert und deshalb mit eingeschränktem Sichtfeld fährt muss mit Strafen rechnen. (Symbolibld)
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Nächsten Dienstag, den 13. Februar, ist Faschingsdienstag. Vielerorts finden an diesem Tag Faschingsumzüge statt. Verkleidet Autofahren und ausgelassen feiernde Faschingsnarren fordern erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr.

SALZBURG. Für Verkehrsteilnehmer bringt der kommende Faschingsdienstag einige Risiken: Faschingsumzüge mit ausgelassen feiernden Besucherinnen und Besuchern, Kostüme und Masken, die das Sichtfeld einschränken und vermehrter Alkoholkonsum, der die Wahrnehmung beeinträchtigt. Für Autofahrer ist es daher besonders wichtig vorsichtig zu fahren. Aber auch Umzugsbesucher sollten achtsam sein, um Unfälle zu vermeiden.

Die Kostümierten haben durch die Maske mitunter ein eingeschränktes Sichtfeld, bei manchen trübt der Alkohol zusätzlich die Wahrnehmung - Autofahrer müssen deshalb um den Faschingsdienstag besonders vorsichtig und aufmerksam zu fahren. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com
  • Die Kostümierten haben durch die Maske mitunter ein eingeschränktes Sichtfeld, bei manchen trübt der Alkohol zusätzlich die Wahrnehmung - Autofahrer müssen deshalb um den Faschingsdienstag besonders vorsichtig und aufmerksam zu fahren. (Symbolbild)
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Wer haftet bei Beschädigung durch Kostümierte?

Sollte es zu Beschädigungen am Fahrzeug kommen haftet natürlich der Verursacher. Wenn dieser aufgrund der Verkleidung nicht identifiziert werden kann, haften die Veranstalter. Zuschauer und Teilnehmer sollten zudem einen angemessenen Sicherheitsabstand zu den Festtagswagen einhalten.

Bei eingeschränkter Sicht durch Maskierungen sind,  Martin Hofer, Jurist des ÖAMTCs erläutert, Bestrafungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro möglich. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com
  • Bei eingeschränkter Sicht durch Maskierungen sind, Martin Hofer, Jurist des ÖAMTCs erläutert, Bestrafungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro möglich. (Symbolbild)
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Bis zu 10.000 Euro Bußgeld

Wer verkleidet mit seinem Fahrzeug unterwegs ist muss sicherstellen, dass die Kostümierung nicht die Sicht einschränkt - so wollen es die Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes. Ansonsten können theoretisch Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

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