Corona in Salzburg
Das gilt ab sofort für Weihnachtsfeiern und Co.

Die aktuellen Corona-Maßnahmen gelten bis zum 21. Dezember. Für Silvester wird man auf neue Bestimmungen warten müssen.  | Foto: MEV
  • Die aktuellen Corona-Maßnahmen gelten bis zum 21. Dezember. Für Silvester wird man auf neue Bestimmungen warten müssen.
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  • hochgeladen von Julia Hettegger

Regeln für Zusammenkünfte – seien es Weihnachts- oder Silvesterfeiern, Geburtstage oder Hochzeiten – gibt es für Geimpfte und Genesene. Auch Menschen ohne 2G-Nachweis dürfen zu bestimmten Angelegenheiten zusammenkommen.

SALZBURG. Mit den neuen Maßnahmen sind auch eigene Regeln für Zusammenkünfte und Veranstaltungen in Salzburg in Kraft getreten. Laut Landesmedienzentrum dürfen sich maximal vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten mit höchstens sechs Kindernmit 2G-Nachweis treffen.

Weihnachtsfeiern sind möglich

Bei Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern sind bis zu 25 Teilnehmerinnen und bis zu 300 Teilnehmer draußen möglich. Gibt es zugewiesene Sitzplätze, sind innen bis zu 2.000 Teilnehmer und bis zu 4.000 im Freien möglich.

Zusammenkünfte drinnen nur bis 23 Uhr und mit Maske

Innen gilt generell FFP2-Maskenpflicht und dürfen Zusammenkünfte nur zwischen 5 und 23 Uhr stattfinden.

Präventionskonzept ab 50 Personen

Sind es mehr als 50 Teilnehmer, muss der Verantwortliche einen Covid-19-Beauftragten bestellen, ein Covid-19-Präventionskonzept ausarbeiten und dies spätestens eine Woche vorher bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen.
Ab 251 Teilnehmern ist eine Bewilligung nötig.

Das können Menschen ohne 2G-Nachweis besuchen:

Alle ohne 2G-Nachweis dürfen sich aus folgenden Gründen treffen:

  • Begräbnis
  • Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz, für den Beruf, als Organe politischer Parteien oder juristischer Personen;
  • bei medizinischen und psychosozialen Selbsthilfegruppen;
  • zu Proben zu beruflichen Zwecken und zur beruflichen künstlerischen Darbietung in fixer Zusammensetzung, innen mit FFP2-Maske;
  • außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit auf betreuten Ferienlagern und im Spitzensport treffen;

Gültig bis 21. Dezember

Die Regeln gelten bis einschließlich 21. Dezember.

Sonderbestimmungen gelten für Schulen, Gastgewerbe, Beherbergung, Arbeitsplatz und Spitzensport sowie zur Religionsausübung >>HIER<< nachlesen.

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