Land Salzbrug
Verordnung soll Photovoltaik-Anlagen im Grünland regeln
Die Salzburger Landesregierung möchte, dass im Bundesland Salzburg mehr eigene Energie erzeugt wird. Eine neue Verordnung soll die Errichtung von Photovoltaik-(PV)-Anlagen im Grünland regeln.
SALZBURG. Die Landesregierung möchte, dass im Bundesland Salzburg mehr eigene Energie erzeugt wird. Eine neue Verordnung soll die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Grünland regeln.
Landesrat Martin Zauner:
„Mit dieser Verordnung legen wir die Grundlage dafür, dass PV-Anlagen im Grünland errichtet werden können", erklärte der für Raumordnung zuständige Landesrat Martin Zauner (FPÖ) in einem Bericht des Landes-Medienzentrums (LMZ). "Es wird damit genau definiert, wie und unter welchen Umständen das in Zukunft möglich ist.“
Landesrat Josef Schwaiger:
Der für Energie ressortzuständige ÖVP-Landesrat Josef Schwaiger ergänzte: „Dabei haben wir den Schutz der landwirtschaftlichen Produktionsflächen im Fokus und stellen nur dort Anlagen auf, wo sie auch wirtschaftlich Sinn machen.“
Punktesystem für Bewilligung
Ob eine Grünfläche mit einer PV-Anlage ergänzt werden darf, soll mit der neuen Verordnung durch ein Punktesystem geregelt, dieses soll die Eckpunkte vorgeben. Abhängig von der Bodenbonität (Wert für Ertragsfähigkeit) muss laut dem LMZ-Kommuniqué eine gewisse Anzahl an Punkten erreicht werden. Entscheidene Faktoren seien dabei relevant:
- Lage: Pufferbereiche zu Infrastrukturen (Autobahnen, Eisenbahnen oder hochrangige Landstraßen) und möglicher Ertrag.
- Konfiguration: Konventionell oder Agri-PV mit zusätzlicher landwirtschaftlicher Nutzung.
- Größe: Je größer, umso mehr Punkte werden erreicht. Grundsatz: Besser große Anlagen als unzählige kleine.
- Auch eine Einzelfallbewertung für raumstrukturelle sinnvolle Lagen ist in der Verordnung vorgesehen. Das betrifft zum Beispiel den Bau auf großen Wasserkraftwerken, Altlastenflächen, Umspannwerken oder kommunalen Kläranlagen.
Vom Entwurf bis zum Landesgesetzblatt
Der Entwurf über die „Erlassung einer Photovoltaik-Kennzeichnungsverordnung“ stand laut dem LMZ rund vier Wochen lang zur Begutachtung und Stellungnahme allen Salzburgerinnen und Salzburgern zur Verfügung. Zwölf solcher Rückmeldungen seien dazu beim Land eingegangen. Nach dem Begutachtungsverfahren, der Bewertung der Ergebnisse und allfälliger Überarbeitung des Entwurfes werde die Verordnung von der Landesregierung beschlossen. Danach werde sie im Landesgesetzblatt kundgemacht.
Auch interessant:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.