SPÖ Salzburg
Wahlkampfkosten-Obergrenze soll sich zu 2018 halbieren
Vor den Verhandlungen über ein Fairnessabkommen für die bevorstehende Landtagswahl stellt die Salzburger SPÖ ihre Eckpunkte für den "Pakt" unter den Parteien vor. Geht es nach der SPÖ sollen die Vereinbarungen dieses Mal auch überprüft werden und auf Nichteinhaltung Strafen folgen.
SALZBURG. Zu Verhandlungen über ein Fairnessabkommen für die bevorstehende Landtagswahl, lädt die ÖVP am Montag (24. Oktober) die Salzburger Parteien ein. SPÖ-Landesgeschäftsführer Gerald Forcher hat bereits am Freitag jene Eckpunkte präsentiert, die die Sozialdemokraten in das Abkommen hineinreklamieren wollen.
„Ich hoffe, dass am Ende der Gespräche von allen Parteien ein Vertragswerk unterschrieben wird", sagt Forcher. Zentral für die SPÖ sind dieses Mal neben klare Beschränkungen auch Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung.
Kostenobergrenze von 500.000 Euro
Als ersten Punkt schlägt die Salzburger SPÖ eine maximale Höhe von 500.000 Euro für die Wahlkampfkosten pro wahlwerbender Partei vor. "Das ist immer noch sehr viel Geld. In Zeiten der Teuerung hat die Bevölkerung kein Verständnis dafür, wenn die Parteien eine unverhältnismäßige Materialschlacht veranstalten", sagt Forcher. Für den Fall, dass eine derartige Vereinbarung am Veto anderer Parteien scheitern sollte, kündigt Forcher an: „Die SPÖ wird bei einem Veto die Ausgaben freiwillig begrenzen.“
Ein Million Euro waren es 2018
Im Wahlkampf 2018 vereinbarten die Parteien eine Obergrenze von einer Million Euro pro Partei. Rund 800.000 Euro will die SPÖ damals ausgegeben haben. Da es keine Kontrollinstanz gab, wisse man nicht, ob die anderen Parteien diese Obergrenze 2018 eingehalten haben. Geht es nach der SPÖ soll das dieses Mal überprüfbar gemacht werden.
Landesrechnungshof soll Einhaltung überprüfen
Zur Überprüfung der Einhaltung der Wahlkampfkosten schlägt Forcher vor, den Landesrechnungshof mit der Kontrolle zu beauftragen. „Alternativ könnet auch ein Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüferin mit der Einsicht in die Rechnungen der Parteien beauftragt werden", sagt Forcher. Die Überprüfung solle schon im ersten Halbjahr nach den Wahlen öffentlich gemacht werden.
Bußgeld bei Überschreitung
In weiterer Konsequenz will die SPÖ auch Pönalen bei Nichteinhaltung der Ausgabengrenze festlegen. "Je weiter die Grenze überschritten wird, desto höher soll das Bußgel ausfallen. Die Strafe soll an eine wohltätige Organisation, ohne ideologisches oder historisches Naheverhältnis der betroffenen Partei gespendet werden", schlägt Forcher vor.
Vorbild Steiermark
Diese Vorschläge lehnen sich an jene der Steiermark an, wo beispielsweise im Parteienförderungsgesetz geregelt ist, dass bei einer Übertretung bis zu 25 Prozent des Höchstbetrages die Hälfte und bei einer Überschreitung höher als 25 Prozent eine Geldbuße in der vollen Höhe des Überschreitungsbetrages als Buße zu entrichten ist.
Kopfverbot und Überprüfung
Um versteckte Werbemöglichkeiten für Mitglieder der Landesregierung auf Kosten des Landesbudgets zu unterbinden, spricht sich Forcher außerdem für das genannte "Kopfverbot" aus. Gelten soll es für den Zeitraum November 2022 bis einschließlich April 2023. Das "Kopfverbot" verbietet Werbemaßnahmen und Förderungen der Landesregierung mit politischen Gesichtern – auch in redaktionellen Werbeeinschaltungen in Printmedien. Auch das soll der Landesrechnungshof überprüfen.
Viele Störaktionen im Wahljahr 2018
Außerdem spricht sich die SPÖ gegen jede Form des Vandalismus an Wahlplakaten und gegen persönliche Angriffe aus: „Für uns ist es selbstverständlich, den Respekt vor den Persönlichkeiten hinter den politischen Funktionen zu wahren“, so Forcher. 2018 sei es immer wieder zu Zerstörungen von Wahlplakaten oder Störaktionen gegen mobile Plakatständer gekommen. "Wenn wir solche Aktionen aus unseren eigenen Reihen mitbekommen würden, hätte das Konsequenzen. Wir erwarten daher selbiges von den Mitbewerbern", sagt Forcher.
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