polnisches Hühnerfleisch
Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie gefordert
Der aktuelle Dönerfleischskandal hat neuerlich die Diskussion um die Herkunftskennzeichnungspflicht entfacht. Laut dem Verein „Land schafft Leben" haben Herkunft und Produktion der Lebensmittel einen Einfluss auf deren Qualität; der Fachverband Gastronomie sieht das nicht so.
SALZBURG. Der Skandal um das polnische Hühnerfleisch hat die Diskussion um die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie wieder ins Rollen gebracht. "Zurecht", sagt Maria Fanninger vom Verein "Land schafft Leben". "Denn wo ein Lebensmittel herkommt und vor allem, wie es dort produziert wird, hat großen Einfluss auf die Qualität des Endproduktes".
Unsere Standards sind höher als anderswo
Die Lungauerin sagt: „Mehr Platz pro Tier, kleinere Herden, ein eigener Geflügel-Gesundheitsdienst, Kontrollen durch den Betriebstierarzt – all diese Faktoren tragen dazu bei, dass die Standards in der heimischen Hühnerfleischproduktion deutlich höher sind, als es die EU-Mindeststandards erfordern. Auch auf die Lebensmittelsicherheit haben diese Faktoren eine Auswirkung."
Gut zu wissen: „Auf dem internationalen Markt bezahlt man für österreichisches Hühnerfleisch fast doppelt so viel wie für polnisches, das durch die geringeren Standards deutlich günstiger produziert werden kann."
Quelle: Verein Land schafft Leben
Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie gefordert
Damit sich die Konsumentinnen und Konsumenten aktiv für heimische Standards entscheiden können, müssten sie auch wissen, wo die Lebensmittel, die sie kaufen, herkommen. Der Verein „Land schafft Leben" fordert daher bereits seit Jahren eine durchgängige Herkunftskennzeichnung auch in der Gastronomie.
"Import heißt Anforderungen aus der Hand geben"
Vereins-Gründerin Maria Fanninger kommentiert die Situation wie folgt: „Fakt ist, dass wir in großem Stil billiges Hühnerfleisch importieren, das nicht einmal unsere eigenen gesetzlichen Anforderungen erfüllt – und damit Einbußen bei der Tiergesundheit, beim Kontrollwesen, bei den Haltungsbedingungen und der Klimaeffizienz in Kauf nehmen. Wenn dieses Fleisch dann ein gesundheitliches Risiko darstellt, ist es völlig unverantwortlich, die Konsumentinnen und Konsumenten im Dunkeln darüber zu lassen, was sie auf ihren Tellern liegen haben.“
Bei uns gehts nicht, in der Schweiz schon
Während die Wirtschaftskammer argumentiert, der bürokratische Aufwand einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie sei zu groß, würden Länder wie die Schweiz zeigen, wie problemlos die Herkunftskennzeichnung funktionieren kann. "Die Kennzeichnungspflicht bedeutet nicht, dass keine Lebensmittel aus anderen Ländern in der Gastronomie mehr verkocht werden dürfen – man muss eben nur auf die Karte schreiben, woher sie kommen: z.B. Hühnerfleisch aus Polen", sagt „Land schafft Leben"-Obmann Hannes Royer. Das ist dann echte Wahlfreiheit der Gäste.
Gut zu wissen: "Obwohl sich Österreich fast zu 90 Prozent selbst mit Hühnerfleisch versorgen könnte, wurde 2021 knapp die Hälfte des Bedarfs aus anderen Ländern importiert – unter anderem aus Deutschland, Ungarn und Polen. Gleichzeitig wurde fast dieselbe Menge exportiert, wobei Re-Exporte hier eingeschlossen sind. Dennoch tauschen wir einen Teil unseres eigenen, hochwertigen Hühnerfleisches gegen solches aus anderen Ländern aus, in denen wir keinen Einfluss auf die Produktionsbedingungen haben."
Quelle: Verein Land schafft Leben
Das sagt der Fachverband Gastronomie:
In der Position des Fachverbandes Gastronomie zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung auf der Seite der Wirtschaftskammer heißt es am Dienstag: "Die Herkunft eines Produktes alleine hat mit dessen Hygiene- und Produktionsstandards nichts zu tun, die Herkunftskennzeichnung sagt nichts über die Qualität aus. Eine national verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die österreichische Gastronomie verbessert weder die Sicherheit der Lebensmittel noch das Tierwohl.“ (Stand 22. August 2023)
Kennzeichnung als bürokratisches „No-Go“
Der Fachverband Gastronomie unterstütze zwar eine Herkunftskennzeichnung auf freiwilliger Basis, jedoch nicht als Verpflichtung. Die Kennzeichnung sei eine weitere bürokratische Belastungen für die Branche und ein „No-Go“. (Stand 22. August 2023)
>>HIER<< liest du mehr über die Position der Wirtschaftskammer.
Tiergesundheits-Standard Besatzdichte
Die Besatzdichte ist der Platz, der jedem Tier zur Verfügung steht. Dieser ist in konventionellen österreichischen Hühnerställen auf 30 Kilogramm pro Quadratmeter beschränkt. Damit ist die österreichische Tierhaltungsverordnung in diesem Punkt die EU-weit strengste, denn die EU-Mindestvorschrift erlaubt bis zu 33 Kilogramm pro Quadratmeter, in Ausnahmefällen sogar 42 Kilogramm.
Land schafft Leben rechnet vor: Während also EU-weit zwischen 15 und 20 Hühner pro Quadratmeter gehalten werden dürfen, entspricht die österreichische Beschränkung etwa 14 Hühnern, nimmt man das durchschnittliche Lebendgewicht eines Masthuhns zum Schlachtzeitpunkt.
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