Wegen sexuellen Missbrauchs
Angeklagter aus dem Salzkammergut nicht rechtskräftig verurteilt

Der Angeklagte aus dem Salzkammergut wurde nicht rechtskräftig verurteilt. | Foto: BRS

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs, sexuellen Missbrauchs, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und pornographischer Darstellung Minderjähriger wurde ein aus dem Salzkammergut stammender 59-Jähriger zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren nicht rechtskräftig verurteilt. 

BAD ISCHL, WELS. Mit einem Urteil endete der Prozess gegen einen aus den Salzkammergut stammenden 59-Jährigen. Ihm wurde vorgeworfen, wie die Krone OÖ berichtete, seine damals erst zehnjährige Enkeltochter im Zeitraum zwischen Mitte 2018 und Mitte 2019 sexuell missbraucht und pornografisch dargestellt zu haben. Der Großvater soll seine Enkelin auch dazu aufgefordert haben, ihre Geschlechtsteile zu fotografieren und ihm die Fotos zu schicken. Bei den Ermittlungen, die schließlich in einer Anklage resultierten, gestand der Verdächtigte nicht.

Urteil nicht rechtskräftig

Nach der Verhandlung am 12. Juli 2021 am Landesgericht Wels fällte der Schöffensenat das Urteil und sprach den Angeklagten schuldig: "Der Angeklagte wurde wegen  sieben Verbrechen nach § 206 StGB (schwerer sexuell Missbrauch von Unmündigen), einem Verbrechen nach § 207 Abs 1 StGB (sexueller Missbrauch von Unmündigen) und mehreren Vergehen nach § 212 StGB (Missbrauch eines Authoritätsverhältnisses) und § 207a StGB (Pornographischer Darstellung Minderjähriger) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt", gibt Wolfgang Brandmair, Mediensprecher des Landesgerichts Wels, Auskunft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft haben eine Erklärung dazu abgegeben.

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