Bad Goisern & Bad Ischl: XXL-Ölspuren hielten Feuerwehren auf Trab

Ölspuren halten Einsatzkräfte auf Trab und können sowohl gefährlich, als auch teuer sein. | Foto: FF Bad Goisern
  • Ölspuren halten Einsatzkräfte auf Trab und können sowohl gefährlich, als auch teuer sein.
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SALZKAMMERGUT. Der 5. April stand im Zeichen zweier sehr großer Ölspur-Einsätze der örtlichen Feuerwehren: Durch Bad Goisern zog sich durch das Ortszentrum bishin zum Ortsteil Steinach. Entsprechend viel Ölbindemittel mussten die FF Bad Goisern und die FF Ramsau aufwenden, um den Schmierfilm zu entschärfen. Am selben Tag wurde auch die FF Bad Ischl zu einem Öleinsatz gerufen. eine mehrere hundert Meter lange Ölspur zog sich durch die Innenstadt.

Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer

Dass durch Ölspuren auf viel befahrenen Straßenabschnitten auch das Gefahrenpotential steigt, ist für Frank Dimmer, ÖAMTC-Stützpunktleiter von Bad Ischl klar: "Es kommt hier aber auf die Menge des verlorenen Öls an. Ölspuren können vor allem für einspurige Fahrzeuge zum Verhängnis werden. Aber auch für Mehrspurige gilt: Tempo reduzieren und versuchen versetzt zu fahren." Doch selbst bei einer XXL-Ölspur muss der Verursacher nicht zwangsweise erkennen, dass er "Übeltäter" ist. "Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass eine Maschine, die sich auf einem Lkw-Anhänger befindet, diese Spur hinterlässt", so Dimmer. Tatsächlich bestehe aber erst die Möglichkeit einen Ölverlust festzustellen, wenn dies die Öl-Kontrollleuchte anzeigt. Sobald man aber etwas merkt, sollte unverzüglich das Fahrzeug in einem sicheren Bereich angehalten und der Motor abgestellt werden. "In weiterer Folge empfiehlt es sich den Pannendienst zu kontaktieren. Zusätzlich ist die Feuerwehr zu verständigen, wenn Öl aus dem Fahrzeug auf die Straße tritt", erklärt der ÖAMTC-Stützpunktleiter.

Verunreinigungen können teuer werden

Alle Personen, durch deren Verhalten Fahrbahnen öffentlicher Straßen in gefährlicher Weise verunreinigt wurden, sind verpflichtet, diese Gefahr wieder zu beseitigen. "Jede die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe ist gemäß § 92 StVO mit einer Strafe bis zu 726 Euro zu ahnden", erklärt Dimmer. Wie hoch die Strafe tatsächlich ist, liegt im Ermessen der Behörde und ist von Milderungs- bzw. Erschwerungsgründen abhängig. "Ein Geständnis wirkt sich erfahrungsgemäß jedenfalls positiv aus."

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Foto: Diözese Linz/Kienberger
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