Gmundner Gemeinderat einig
Toscanapark muss öffentlich bleiben
Gemeinderat sorgt sich um öffentliche Nutzbarkeit des Toscanaparks, Petition an Land OÖ. beschlossen.
GMUNDEN. Nach einer Anfrage der grünen Landtagsabgeordneten Reinhard Ammer und Severin Mayr an Landesrat Achleitner, betreffend den Pachtvertrag zwischen Toscana Hotel Errichtungsgesellschaft und Bundes- und Landesimmobiliengesellschaft, schrillten in Gmunden die Alarmglocken. Grund: Die Hotelerrichter hätten nach der Antwort des ÖVP-Landesrates seit April nicht nur das Hotel-Areal, sondern auch den Toscanapark, gepachtet. Die Pächter verpflichten sich laut Achleitner, die Parkflächen und Wege zu pflegen und zu erhalten. Weiters verpflichten sie sich, die öffentliche Zugänglichkeit des Parks jederzeit zu ermöglichen. Sie könnten aber – mit dem Einverständnis der Stadtgemeinde und der Landesimmobiliengesellschaft – den Uferweg zur Wittgenstein-Allee verlegen.
"Katastrophe für Gmunden"
Im vergangenen Gemeinderat wurde daher ein Dringlichkeitsantrag der Gmundner Grünen behandelt – und alle Fraktionen waren sich einig: Der Toscanapark muss der Öffentlichkeit auch weiter als Naherholungsgebiet zur Verfügung stehen. Reinhold Kassmannhuber (ÖVP) formulierte es am deutlichsten: "Das ist eine Schande der Landesimmobiliengesellschaft, eine Katastrophe für Gmunden. Wir müssen uns hier mit allen Händen und Füßen wehren, das ist der Start für die Privatisierung des Toscanaparks". Dina Fritz (FPÖ) kritisierte, dass die Gmundner Stadtpolitik viel zu wenig über den unterzeichneten Vertrag wisse. Dominik Gessert (SPÖ): "Wir müssen zuschauen, wie ein Schmuckstück der Gmundner über die Hintertür vergeben wird!". Philipp Wiatschka (Neos): "Wir dürfen das nicht zulassen. Da bekommt jemand 'on-top' zum Hotelprojekt noch einen Park drauf." Bürgermeister Stefan Krapf sprach sich auch vehement dafür aus, das der Park, die Seezugänge und die Wege für die Öffentlichkeit erhalten werden müssen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, eine Petition an das Land OÖ. zu verfassen. Er verlangt verlässliche juristische Auskünfte über das gesamte Vertragswerk.
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