Spittaler Ortsentwicklung: Beschluss von Gemeinderat sei "rechtswidrig"
Abstimmung über Änderungen im Örtlichen Entwicklungskonzept am 2. Februar sei laut Stadtrat Eder nicht zulässig. Gemeindeführung hat drei Wochen Zeit für Stellungnahme an Gemeindeaufsicht.
SPITTAL (ven). Die Spittaler Gemeindeführung ist in der Bredouille. Trotz mehrfacher Gegenargumente - vor allem von ÖVP, Neos und Grüne - wurde im Gemeinderat über Änderungen im Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) abgestimmt. Nun wurde der Beschluss von der Gemeindeaufsicht überprüft, das Verfahren muss neu durchgeführt werden.
EKZ in Stadtkern
Das ÖEK wurde in Zusammenarbeit mit dem Land erarbeitet und beschlossen. Nur alle zehn Jahre ist es zu überarbeiten, Einkaufszentren mit Lebensmittel seien nur mehr im Bereich des Stadtkernes erlaubt. Laut SPÖ habe es allerdings Sinn, die EKZ-1-Grenze zur Ortstafel zu versetzen. "Wir haben uns freiwillig selbst beschränkt, so SPÖ-Gemeinderat Roland Mathiesl in der Sitzung vom 2. Februar.
"Vorschriften sind einzuhalten"
Stadtrat Franz Eder (ÖVP) sah bereits in der Sitzung in nachträglichen Änderungen in einem vom Land bereits genehmigten Konzept Verstöße im Gemeindeplanungsgesetz, in dem es heißt, dass der Gemeinderat erst nach Rücksprache mit dem Land zu beschließen hat. "Es geht nur darum, uns eine Option offen zu halten", konterte Mathiesl damals. Auch Klaus Sommeregger machte als Ausschussobmann auf die Rechtsvorschriften aufmerksam. "Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens kann es vom Land nur mehr bestätigt werden, aber nicht abgeändert. Vorschriften sind einzuhalten", sagte er.
Hinweise ignoriert
Stadtamtsdirektor Erich Kofler sei von Eder mehrmals darauf hingewiesen worden, dass eine solcher Beschluss nicht rechtens sei. "Dies wurde vom Amtsleiter negiert", so Eder.
Über den Punkt wurde schließlich mit 18:8 Stimmen (fünf Enthaltungen vom Team Stronach) abgestimmt. Eder bestand darauf, die Stimmgeber namentlich im Sitzungsprotokoll festzuhalten.
Gemeindeaufsicht hat geprüft
Eder hat die Causa an die Gemeindeaufsichtsbehörde weitergeleitet und nun per Bescheid Recht bekommen. "Es handelt sich laut Aufsichtsbehörde um einen rechtswidrigen Abänderungsantrag, daher ist auch der Beschluss des Gemeinderates rechtswidrig", so Eder zur WOCHE. Außerdem sollen gravierende Verfahrensmängel vorherrschen. "Eine Neudurchführung des Verfahrens ist unumgänglich, die Aufsichtsbehörde wird bei Nichtveranlassung ein Verfahren gemäß Paragraph 100 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung einleiten", so Eder.
"Dass ich von der Aufsichtsbehörde in allen kritisierten Punkten Recht bekomme, ist mir auch noch nicht passiert", sagt er abschließend.
"Nicht rechtswidrig"
Bürgermeister Gerhard Pirih sieht hier keine Rechtswidrigkeit. "Der Beschluss ist gültig, nur das Prozedere wird kritisiert", so Pirih, der diesbezüglich mit Franz Sturm von der Gemeindeabteilung in Kontakt steht. "Wir haben nun drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme", sagt er zur WOCHE. Die Vorgehensweise sei mit Stadtamtsdirektor und Juristen Kofler geprüft worden.
Zurück in den Ausschuss
Es gab vor Beschluss des ÖEK insgesamt acht Einsprüche, die im Stadtrat hätten behandelt werden sollen. "Die Sache ging aber dann zurück in den Ausschuss, Klaus Sommeregger hat als Ausschussobmann die Sitzung allerdings abgebrochen", so Pirih. Nun müsste ein ganzer Fragenkatalog von der Gemeindeaufsicht beantwortet werden.
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