Mößler fordert Rechtssicherheit für Grundeigentümer im Nationalpark
Entschädigungsverträge wurden gekündigt; stillgelegte Flächen sollen erweitert werden.
HOHE TAUERN. Die Landwirtschaftskammer Kärnten (LK) legt mit BMLFUW abgestimmte Vorgangsweise im Konflikt des Nationalparks mit den Grundeigentümern vor. Landesrat Gernot Darmann sei gefordert, Prämien auszuzahlen.
Flächen für Bewirtschaftung
Mit Wirksamkeit 2016 wurden seitens der Nationalparkverwaltung Hohe Tauern mehr als 200 Entschädigungsverträge zwischen Grundeigentümern und Nationalpark mit Verweis auf eine vermeintliche Überschneidung mit dem Agrarumweltprogramm ÖPUL gekündigt. Im Frühjahr 2016 habe sich jedoch herausgestellt, dass der Grund der Vertragskündigung darin liege, den Anteil der stillgelegten Flächen in der Kernzone des Nationalparks von derzeit unter 50 Prozent auf 75 Prozent zu steigern. Die Nationalparkverwaltung verweist dabei auf internationale Vorgaben. Die betroffenen Grundeigentümer weigern sich jedoch, zusätzliche Flächen außer Nutzung zu stellen, da sie die Almflächen für die Bewirtschaftung brauchen.
Bewirtschaftung erhalten
„Die Außer-Nutzung-Stellung von Flächen durch eine Vertragskündigung erzwingen zu wollen, ist nicht hinnehmbar. Es geht dabei um zusätzliche 9.000 Hektar Almen, die seit Jahrhunderten mittels extensiver Schafbeweidung bewirtschaftet werden. Stilllegungen gemäß internationaler Kriterien mag ja für Nationalparks in Afrika oder Nordamerika Sinn machen, der Nationalpark Hohe Tauern hat seine Besonderheit aber durch die extensive bäuerliche Bewirtschaftung und die gilt es zu erhalten, nicht zu verbieten!“, so Landwirtschaftskammerpräsident Johann Mößler in Richtung Nationalparkreferent Landesrat Gernot Darmann.
Landesrat Darmann gefordert
Gemeinsam mit dem Landwirtschafts- und Umweltministerium hat die LK Kärnten in den letzten Wochen an einer Lösung für die Grundeigentümer gearbeitet und dem zuständigen Landesrat Folgendes vorgeschlagen: In einer Übergangslösung bis längstens 2020 sollten die ursprünglichen Verträge in adaptierter Form wieder abgeschlossen werden und Optionen erarbeitet werden, wie die internationalen Kriterien langfristig erreicht werden könnten. Denn laut BMLFUW muss der Nationalpark erst im Jahr 2030 75 Prozent der Kernzone stillgelegt haben.
Kein Erzwingen
„Jetzt sind die Nationalparkverwaltung und Landesrat Darmann am Zug! Unser primäres Ziel ist Rechtssicherheit für die Bauern und eine rasche Auszahlung der ausstehenden Prämien. Die Frage einer weiteren Außer-Nutzung-Stellung kann nur langfristig diskutiert und darf nicht erzwungen werden. Diese Vorgangsweise wird auch vom Umweltministerium unterstützt. Almwirtschaft und Naturschutz gehören zusammen. Das war seit Jahrhunderten so und soll auch weiterhin so bleiben!“, so Mößler.
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