Erneuerbare Energie-Anlagen
Aufreger um Bau-Schutzzonen in St. Pölten (mit Umfrage)

Damals wie heute: Der "Kupferbrunnberg" unterliegt einer baulichen Schutzzone. | Foto: Stadtarchiv St. Pölten
  • Damals wie heute: Der "Kupferbrunnberg" unterliegt einer baulichen Schutzzone.
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ÖVP St. Pölten fordert: Erneuerbare Energie-Anlagen sollen auch in Bau-Schutzzonen errichtet werden können.

ST. PÖLTEN. Das geltende Schutzzonenkonzept, welches politisch eingeführt und mit Mehrheit im Gemeinderat beschlossen wurde, sorgt nun bei der ÖVP und den Grünen für Bauchschmerzen.

Wäre eine Änderung (auf Bezug von PV-Anlagen) der Bau-Schutzzonen für Sie gerechtfertigt?

Darum geht's

Die Schutzzonen sollen das kulturelle Bauerbe der Stadt schützen. "Dies hindert Hausbesitzer jetzt an der Produktion erneuerbarer Energie, etwa durch Photovoltaik-Anlagen", so VP-Vizebürgermeister und Umweltausschuss-Obmann Matthias Adl. Laut ÖVP soll am Kupferbrunnberg ein Ansuchen einer Hausbesitzerin zur Errichtung einer PV-Anlage abgelehnt worden sein. Grund dafür sei die geltende Bau-Schutzzonenverordnung. Darin ist zu lesen, dass Sonnenkollektoren und PV-Anlagen nur errichtet werden dürfen, wenn dafür aus dem öffentlichen Raum nicht einsehbare Flächen zur Verfügung stehen. "Die Verordnung schießt über das Ziel hinaus und wir sollten uns gemeinsam eingestehen, dass es besser geht. Wir hoffen auf große Zustimmung zu unserem Antrag", hält VP-Klubobmann Florian Krumböck fest.

Damals wie heute: Der "Kupferbrunnberg" unterliegt einer baulichen Schutzzone. | Foto: Stadtarchiv St. Pölten
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Keine Alternativen

"Wir St. Pöltner Grüne sehen das genauso", betont Christina Engel-Unterberger, Stadträtin und Parteisprecherin. Immer mehr Bürger würden sich an die Grünen mit Beschwerden wenden. "Die Regelung zu den Schutzzonen gehört überarbeitet, damit die Energiewende voranschreiten kann", so Engel-Unterberger weiter. Neben der ÖVP haben auch die Grünen dem Gemeinderat bei der letzten Gemeinderatssitzung einen Dringlichkeitsantrag dazu eingebracht. "An der Überarbeitung der Verordnung führt aus unserer Sicht kein Weg vorbei", so Engel-Unterberger. Was zusätzlich sinnvoll und leicht umsetzbar wäre, sei aus ihrer Sicht das Fördern von sogenannten "Balkonkraftwerken", also die Gewinnung von Ökostrom zum Beispiel am Balkon.

Stadt steht hinter Verordnung

"Analog den anderen geltenden Schutzzonen im Bundesland, ist die Stadt St. Pölten ständig in Abstimmung mit dem Land, um eine mit den Hauseigentümern entsprechende Realisierung von gewünschten klimaschonenden Maßnahmen umsetzen zu können", so Vizebürgermeister Harald Ludwig, "wir sind auch den geltenden gesetzlichen Grundlagen in Bauordnung und Bebauungsplänen verpflichtet und dort fließen laufend aktuelle Ziele der Baukultur ein." Die SPÖ stehe mit voller Verantwortung für die erhaltenswürdige Baukultur in der Landeshauptstadt. PV- und Wärmetauschanlagen, Verbesserung des Isolierwertes ohne Fassadenzerstörung oder Umgestaltung der Heizungsanlagen seien in Rücksprache mit dem Gestaltungsbeirat bereits möglich und realisierbar. "In der Schutzzone dürfen PV-Anlagen errichtet werden, das ist alles in der Bauordnung und im Schutzzonen-Konzept geregelt", versteht Klaus Otzelberger von der FPÖ die Aufregung nicht: "Der Gestaltungsbeirat prüft nach Bauanzeige, ob alle Regeln für die Errichtung der PV-Anlage eingehalten werden. Die ÖVP sollte sich besser informieren, bevor sie Dinge fordert, die der Gesetzgeber jetzt schon vorgesehen hat."

Zur Sache

Die Stadtplanung St. Pölten informiert: Die Stadt hat 60 Teilbebauungspläne verordnet.

Bebauungspläne regeln unter anderem: Was, wie, wo im Stadtgebiet errichtet werden darf, Bebauungsweise, Höhe, Dichte, Fluchtlinien und Abstände; in weiterer Folge Schutzzonen; Schutzzonen regeln: Bebauungsvorschriften für bestimmte Gebiete;
Ziel: Erhaltung der Charakteristik und des Erscheinungsbildes, alle Baulichkeiten und das Erscheinungsbild einzelner Straßen/Plätze sind in ihrem Bestand, der Erscheinung, der künstlerischen Wirkung und der Wirkung für das Ortsbild zu erhalten/zu gestalten/angemessen weiterzuentwickeln, die Sicherung und Verbesserung der Funktion der bestehenden Gebäude hat schonend an neue Bedürfnisse und einen zeitgemäßen Wohnstandard zu erfolgen; Abstimmungsgespräche für künftige Anpassungen alternativer Energiegewinnung müssen auf Bundes- und Landesebene geführt werden.

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