Blindenführhunde in Österreich
Pro Jahr werden nur ca. zehn Hunde als Blindenführhunde registriert. Anschaffungskosten eines Blindenführhundes in Östereich übernehmen:
das Bundessozialamt - die PVA und SV.
In Schweden dagegen werden die Blindenführhunde zu 100 Prozent über die Steuereinnahmen finanziert. In Deutschland, den Niederlanden und Slowenien zu 100 Prozent über die Sozialversicherungen. Und in der Schweiz zahlt die Invalidenvereicherung die Kosten eines Blindenführhundes.
Trotz der vielen Vorteile eines Blindenführhundes z.B.
1. Weniger Stress und Unsicherheit in fremder Umgebung (Vertrauen)
2. Mehr Mobilität durch gut ausgebildete Blindenführhunde
3. Mehr Selbständigkeit und dadurch größere Unabhängigkeit
4. Selbstbestimmtes Leben
5. Tut der Seele gut( Seelentröster)
6. Erhöhte Sicherheit im Straßenverkehr
7. Kann einen großen Teil der menschlichen Hilfe übernehmen
8. Ist kostengünstiger als die menschliche Hilfe
9. Wir erleben immer wieder das ein Blindenführhund ein Bindeglied zwischen der sehenden Bevölkerung und den hochgradig Sehbehinderten und Blinden
10. Zwischenmenschliche Kontakte entstehen, man kommt ins Gespräch und Barrieren werden abgebaut
11. Man geht ohne Angst und Hemmungen aufeinander zu.
12. Mehr Lebensqualität für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
13. Bessere Umweltorientierung
14. Geringeres Risiko bei Hindernissen
die ein Blindenführhund bietet, hat sich von 2002 bis heute 2015 die Anzahl ( 100-120) der Blindenführhund Gespanne nicht geändert.
Auch lehnen viele hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen einen Blindenführhund ab, weil er aus diversen Gründen nicht in ihr Leben passt z.B. Eine zu kleine Wohnung, sie wollen kein Tier in der Wohnung haben, sie haben keine Beziehung zu einem Hund usw.
Leider ist in Österreich die Finanzierung von Blindenführhunden nicht zufriedenstellend geregelt. das Bundessozialamt zahlt derzeit ca. 60 Prozent der Kosten aus dem Ausgleichstaxfond (ATF) den berufstätigen blinden und sehbehinderten Menschen Die restlichen Kosten werden von anderen Trägern (PVA, SV) übernommen, wobei dies eine Kann-Bestimmung ist und keinen Rechtsanspruch darstellt. Daher auch von Fall zu Fall höchst unterschiedlich gehandhabt wird. Nicht erwerbstätige Personen (Studenten, Pensionisten, Personen mit niedrigem Einkommen etc.) haben bei der Führhunde-Finanzierung erhebliche Schwierigkeiten. Sie bekommen jenach Stand gerade einmal 4000 Euro vom Bundessozialamt. Der noch offene Betrag muss durch Spenden finanziert werden. Aus diesem Grund hat sich der UBV auch zur Aufgabe gemacht, sozial schwachen und benachteiligten Personen mit Hilfe von Medien, Sponsoren und privaten Spendern zu unterstützen. Wenn auch Sie den UBV unterstützen möchten, können Sie das gerne machen.
Information und Beratung unter:
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oder per Post
UBV Österreich
Grabengasse 9 A 2/1
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