Landesgericht St. Pölten
15 Monate Haft für Todeslenker
Nach einem spektakulären Verkehrsunfall in der Nacht zum 22. Mai 2022 in Wilhelmsburg, bei dem ein Pkw sogar das Obergeschoß eines Hauses demoliert hatte, musste sich der 22-jährige Fahrzeuglenker nun am Landesgericht St. Pölten verantworten.
WILHELMSBURG/LILIENFELD (pa). Der Rumäne war nur wenige Tage nach einer Verurteilung bei einem Fest in Hofstetten und in einem Lokal in St. Pölten unterwegs, bevor er mit vier weiteren Burschen (zwischen 19 und 25 Jahre alt) aus dem Bezirk Lilienfeld nach Hause fahren wollte.
Sein risikoreiches Fahrverhalten, bei dem er auch rote Ampeln „übersah“, fiel Polizeibeamten auf, die dem Pkw mit Blaulicht folgten. Mit etwa 180 km/h im Ortsgebiet von Wilhelmsburg kam es auf der B20 in einer leichten Linkskurve zu dem folgenschweren Unfall, der ein Todesopfer und vier Schwerverletzte forderte.
„Er würde gerne alles rückgängig machen“, beteuerte Verteidigerin Maria Dieterich-Strohmayer und erklärte, dass sich ihr Mandant an kaum etwas erinnern könne, jedoch die Verantwortung für die Tragödie übernehme. „So hart es klingt“, führte sie aus, „mein Mandant ist schuldig. Doch hätte es auch anders enden können, wären das Todesopfer und einer der Schwerverletzten angegurtet gewesen!“ Letzterer war sein bester Freund, der Verstorbene zumindest ein guter Freund.
Die Trauerschmerzforderung von Opfervertreter Christian Hirtzberger für den Vater des Toten wurde anerkannt, ebenso das symbolische Schmerzensgeld, das Rechtsvertreter Peter Eigenthaler für einen der Verletzten forderte. Der ehemals beste Freund habe bereits 10.000 Euro seitens der Versicherung erhalten, eine weitere Forderung wies die Anwältin vorerst zurück. „Mein Mandant hat kein Einkommen, auch das AMS hat nach dem Unfall alle Zahlungen eingestellt“, gab sie zu bedenken.
„Sie haben noch nie einen Führerschein gehabt!“, stellte Richter Andreas Beneder klar und hinterfragte die Trinkgewohnheiten des Rumänen, der mit 1,1 Promille Alkohol bei dem Unfall ebenfalls schwere Verletzungen davongetragen hfatte. Zwei der vier Mitfahrer hätten gewusst, dass er keinen Führerschein besaß, war eine der wenigen Angaben, die der junge Vater zum Unfallgeschehen machen konnte. Wesentlich ausführlicher äußerten sich zwei Mitfahrer. Einer meinte, dass er, während die Fahrt immer riskanter wurde, erfolglos versucht habe, beruhigend auf den 22-Jährigen einzuwirken, um ihn zum Anhalten zu bringen. Dass überhaupt jemand den Unfall überlebte, grenzt an ein Wunder. „Der Pkw war nicht mehr als Auto erkennbar“, meinte eine Rettungssanitäterin.
Der Richter verurteilte den Todeslenker zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die vorerst nur der Beschuldigte akzeptierte und die daher noch nicht rechtskräftig ist.
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