St. Pölten
Elf Jahre Haft für Serienvergewaltiger
Vier Frauen aus St. Pölten wurden Opfer eines Sexualstraftäters, den nun ein Schöffensenat am Landesgericht zu elf Jahren Haft verurteilte (nicht rechtskräftig). Der 22-Jährige zeigte sich geständig, konnte sich jedoch selbst nicht erklären, was ihn zu diesen Taten getrieben hatte.
ST. PÖLTEN (ip). Chronologisch begann, laut Staatsanwalt Leopold Bien, die Serie an Vergewaltigungen in den Morgenstunden des 5. Oktober 2019, als das erste Opfer am Nachhauseweg von dem 22-Jährigen verfolgt wurde.
Die Frau versuchte noch vergeblich, den Notruf zu wählen, als sie durch einen Schlag des Mannes stürzte. Nach einem Fluchtversuch riss er sie abermals zu Boden, würgte sie, sodass sie kaum noch atmen konnte und vergewaltigte sein Opfer, das zuletzt den heftigen Widerstand aufgab, um das Martyrium zu beenden.
Opfer brutal zu Boden gedrückt
Zwei Monate später fiel der Beschuldigte abermals brutal über eine Frau unmittelbar vor ihrem Wohnhaus in St. Pölten her. Erst, als eine Außenbeleuchtung anging, ließ er von der Frau ab.
Zweimal beim Versuch blieb es in der Nacht vom 27. auf den 28. Dezember. Zunächst gelang es einem Opfer, das er brutal zu Boden drückte, durch lautes Schreien sein Mobiltelefon, das selbsttätig den Notruf wählte, zu aktivieren und den Täter in die Flucht zu schlagen, wenige Minuten später riss der Angeklagte sein viertes Opfer unmittelbar vor dessen Wohnhaus zu Boden.
Täter verlor Geldbörse
Ein Biss in die Finger und mehrere Tritte in den Intimbereich des Angreifers zeigten zunächst keine Wirkung. Als es der Frau gelang, sich loszureißen und sie vergeblich versuchte, vorbeifahrende Autos anzuhalten, flüchtete der 22-Jährige.
Da er bei diesem Angriff seine Geldbörse samt Ausweisen verlor, konnte er unmittelbar danach festgenommen werden.
„Zum Glück für mögliche weitere Opfer“,
wie Richterin Doris Wais-Pfeffer in der Urteilsbegründung meinte, in der sie auch von heimtückischen Angriffen mit einem außergewöhnlichen Ausmaß an Gewalt sprach, die nicht nur körperliche Verletzungen, sondern auch massive posttraumatische Störungen hervorriefen.
„Ich hätte nie gedacht, dass mir in St. Pölten so etwas passieren kann“,
zitierte die Richterin eines der Opfer, das, wie auch die anderen Frauen im Grundvertrauen erschüttert, für das ganze Leben gezeichnet seien.
Verteidigerin spricht von "psychischer Vorbelastung"
Gerichtspsychiater Werner Brosch attestierte dem Beschuldigten, der zuletzt als Student und Nachhilfelehrer tätig war, volle Zurechnungsfähigkeit, während Verteidigerin Andrea Schmidt auf eine massive psychisch Vorbelastung des 22-Jährigen, der bis jetzt unbescholten ist, verwies.
Es handle sich um einen gebildeten jungen Mann, der ehrenamtlich unter anderem als Sanitäter tätig gewesen sei. Das Urteil wertete sie als „außerordentlich streng“.
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