Prozess in St. Pölten
Morddrohungen mit Happy End
„Ich schwöre bei Gott, ich werde beide umbringen“, war nur eine von mehreren Drohungen, die ein 44-jähriger St. Pöltner türkischer Herkunft ausstieß, als er erfuhr, dass sich seine mittlerweile 18-jährige Tochter mit ihrem Freund in die Türkei abgesetzt hatte.
ST. PÖLTEN (ip). Am Landesgericht St. Pölten musste sich der Mann bereits im Frühjahr wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung verantworten, da er laut Anklage seine Tochter 2019 unter anderem mit der Faust in den Bauch geschlagen, sie an den Haaren gezerrt und ihren Kopf mehrmals heftig gegen den Boden geschlagen habe. Er sei mit ihrem Freund, mit dem sie auch schon Sex gehabt haben soll, nicht einverstanden gewesen, aber geschlagen habe er sie nie, so die Verantwortung des Beschuldigten.
„Ich habe zwei Männer beauftragt, sie zu verfolgen. Sie werden ihnen mitten in den Kopf schießen“,
wütete der 44-Jährige bei einem Telefongespräch mit dem Vater des Burschen. Er werde auch seinen Sohn töten und seine eigene Tochter umbringen, wenn er sie in die Hand bekomme.
„Bei Gott, wenn ich beide nicht töte, dann soll ich kein Mensch sein. Ich schwöre auf meine Ehre. Wenn sie es nicht verstehen, dann haben sie es verdient, zu verrecken!“,
kündigte er dem Vater des Freundes an, der das Gespräch zur Sicherheit aufnahm.
"Sind jetzt eine Familie"
Die Tochter und deren Schwester machten im Frühjahr von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch, weshalb der Prozess zur Einvernahme des Freundes vertagt werden musste.
Mittlerweile mit der 18-Jährigen verheiratet, konnte auch er sich der Aussage entschlagen. „Alles okay, weil jetzt sind wir eine Familie“, bestätigten die Angehörigen, deren ursprüngliche Angaben vor der Polizei für einen Schuldspruch nicht mehr zu werten waren. Allein die aufgezeichneten Drohungen lagen als objektive Beweise vor, sodass Richter Andreas Beneder eine Diversion vorschlug, die der 44-Jährige nach Rücksprache mit Verteidiger Jürgen Brandstätter annahm. Demnach wird das Verfahren nach der Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 600 Euro eingestellt.
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