WKO Niederösterreich
Raumordnungsgesetz sorgt für Kopfzerbrechen
Die geplante Gesetzesnovelle des Raumordnungs-Gesetzes sorgt für Unzufriedenheit bei dem Standortanwalt Christoph Pinter. Obwohl der Entwurf "positive Ansätze" aufweist, so Pinter, muss vor allem noch in puncto Widmungskategorien nachgearbeitet werden, um so den drohenden Schaden für die Niederösterreichische Wirtschaft abzuwenden.
NÖ (pa). Die Raumordnung hat wesentliche Auswirkungen auf eine Region, die Menschen und die Wirtschaft. „Deshalb ist das Ausarbeiten von Konzepten, um die Verkehrsströme besser strukturieren zu können, positiv und zukunftsorientiert. Doch neben den Aspekten, geordnete Betriebsansiedelungen zu ermöglichen und Betriebe zu schützen, enthält der aktuell vorliegende Begutachtungsentwurf zur geplanten Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes auch kritische Punkte für die niederösterreichische Wirtschaft“, betont Christoph Pinter, Standortanwalt in der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ).
„Vor allem die neuen Widmungskategorien ,verkehrsbeschränkte Betriebs- und Industriegebiete‘ stellen einen gravierenden Eingriff in die langfristig geplanten Betriebsgebiete der Gemeinden dar. Um Schaden für den Wirtschaftsstandort NÖ abzuwenden, braucht es eine großzügige Übergangsbestimmung, damit Betriebe und Gemeinden ihre langfristig geplanten Projekte abschließen können. Zusätzlich sollen die Vorgaben der neuen Widmungskategorie nur für Neuwidmungen angewendet werden“, pocht Pinter auf eine konstruktive Lösung für die Betroffenen.
„Die positive Wirkung des aktuellen NÖ Konjunkturprogramms darf nicht durch eine Novelle des Raumordnungsgesetzes eingeschränkt werden, sondern soll diese unterstützen. Betrieben und Gemeinden Investitionen zu erschweren, ist der falsche Weg. Deshalb müssen die Maßnahmen zur Raumordnung breit diskutiert und von allen mitgetragen werden.“
Die Forderungen des NÖ Standortanwalts im Überblick:
- Widmung „verkehrsbeschränkte Betriebs- und Industriegebiete“: Betrieben und Gemeinden muss es möglich sein, bereits geplante Projekte abschließen zu können. Darüber hinaus sind die Vorgaben der neuen Widmungskategorie nur für Neuwidmungen anzuwenden.
- Stellplatzbeschränkung für Handelsbetriebe: Für eine geordnete Nahversorgung ist die Anzahl der zulässigen Stellplätze massiv zu erhöhen. Eine Anwendung im Bestand ist zu vermeiden.
- Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen): Die Grenze, ab der es eine Widmung Grünland-Photovoltaikanlagen braucht, ist anzuheben. Zonierungen für großflächige PV-Anlagen sind rasch umzusetzen.
Zum Standortanwalt: Mit 1. Juli 2019 wurde für UVP-Verfahren eine neue Partei eingeführt, der Standortanwalt. Dieser nimmt für UVP-Verfahren und Änderungsverfahren, die ab dem 1. Dezember 2018 eingebracht wurden, die Aufgabe wahr, das öffentliche Interesse, das für die Verwirklichung des Vorhabens spricht, im Verfahren einzubringen.
Für mehr Informationen: wko.at/noe/standortanwalt
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