Aug in Aug mit dem Hund

Vorbildlich: Hans-Peter Mühlbauer mit seinem Aron. | Foto: Talkner
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  • Vorbildlich: Hans-Peter Mühlbauer mit seinem Aron.
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ST. PÖLTEN (bt). Ob in der Stadt, am Radweg im Wald oder am Bach: In der warmen Jahreszeit kommt es besonders oft zu Begegnungen zwischen Passanten, Autofahrern, Sportlern, Kindern und Hunden. Nicht immer verlaufen diese Begegnungen reibungslos. Denn während sich der Großteil der Hundehalter an die gültigen Regeln hält, gibt es immer mehr „Rebellen“, die nichts von Leinenpflicht oder Beißkorb halten.

Idylle im Stadtwald

Den Zugang zum Stadtwald ziert ein "Hunde an die Leine"-Schild. Tatsächlich scheinen sich die St. Pöltner daran zu halten. Zumindest begegnen die Bezirksblätter beim morgendlichen Lokalaugenschein keinen "Leinen-Rebellen". "Von zehn Hunden ist vielleicht einer nicht an der Leine", schildert Jogger Artur Andriaschin seinen Eindruck. Auch Inge Werner und ihrem Neffen Felix sind bei ihrer Radfahrt schon einige Hunde begegnet, aber alle angeleint. "Ich würde sonst schon etwas sagen, gerade mit Kindern weiß man ja nie", so die Oma. Selbst eine ganze Schulklasse weiß nicht's Negatives zu berichten und ist ganz angetan von Golden Retriever Aron, der mit Herrechen Hans-Peter Mühlbauer zufällig ihren Weg kreuzt. Auch zum Schutz seines Hundes verzichtet Mühlbauer nie auf die Leine. Freilauf gibt's im eigenen Garten. "Wir haben eh eine Flexileine, das passt schon so."

"Jeder Hund gehört erzogen"

Egal wie klein er ist, egal welche Rasse: "Jeder Hund gehört erzogen", so die St. Pöltner Hundetrainerin Barbara Ziegler. Sie hat sich auf das Alltagstraining spezialisiert. "Die meisten Dinge die wir üben sind Leine, Anspringen, Begegnungen mit andern Hunden und das Abrufen." Die größten Probleme treten beim Gassi gehen auf. "Der Hund muss lernen, dass er nicht alleine unterwegs ist und, dass nicht er entscheiden soll, wie in bestimmten Situationen reagiert wird."

Achtung beim Badespaß

Grundsätzlich gilt, außerhalb des eigenen Hauses oder Gartens gehört der Hund an die Leine. Zum Austoben in St. Pölten gibt es eine Freilaufzone beim Hammerpark. Auch betreibt die Stadt 220 Hundekotstationen. "Diese werden von den Hundebesitzern gut angenommen und der Kot größtenteils selbst entfernt." Probleme gibt's immer wieder in der Brunngasse/Julius Raab Promenade. An gesonderte verschärfte Strafen oder eigene Aufsichtsorgane werde derzeit aber nicht gedacht.
Auch mit der Abkühlung ist es so eine Sache: In der Zeit von Mai bis September ist das Mitnehmen von Hunden am Ratzersdorfer Badesee verboten. Auch die große Liegewiese des Viehofner Sees ist Tabu. "Entlang der kilometerlangen Traisen ist das Baden erlaubt", informiert die Stadt.

Voller Tarif, auch für den Hund

Natürlich müssen Hunde auch in St. Pöltens LUP-Bussen Leine oder Maulkorb tragen. Außerdem wird der volle Tarif von 1,70 Euro pro Einzelkarte fällig. Nur Jahreskartenbesitzer können ihre Hunde gratis mitnehmen. "Was die Strafen betrifft, so ist – wenn für den Hund kein Ticket vorhanden ist – die Mehrgebühr zu entrichten. Weiters kann – wenn der Hund nicht an der Leine oder ohne Beißkorb ist – die Beförderung verweigert werden", informiert Christina Bachmaier vom Verkehrsverbund Ost-Region. Aus St. Pölten sind ihr keine Probelmfelle bekannt.

Wald: Gafahr im Verzug

Den Hund im Wald oder auf der Forststraße frei laufen lassen, bedeutet unbefugtes Durchstreifen lassen des Jagdgebietes. Wie Bezirksjägermeister Johannes Schiesser informiert, sind Jagdaufseher berechtigt und auch verpflichtet, wildernde Hunde und Hunde die sich erkennbar der Einwirkung ihres Halters entzogen haben, zu töten. „Es kommt leider bei sehr vielen Hunden vor, dass diese nicht einmal auf fünf Meter einem Befehl ihres Halters nachkommen, wenn diese nicht an der Leine sind“, so Schiesser. Immer wieder kommt es im Bezirk zu Vorfälle mit wildernden und streunenden Hunden, mit Anzeigen als Folge. „An der Leine ist der Hund in jeder Situation, auch in einer überraschenden, leicht zu handhaben und er richtet keinen Schaden an und kommt auch selbst nicht zu Schaden“, appelliert der Jäger.

7.000 Euro Höchststrafe

Erwischt die Polizei jemanden beim Zurücklassen von Hundekot, etwa auf dem Gehsteig, werden mittels Organmandat 25 Euro fällig, informiert Stadtpolizeikommandant Franz Bäuchler. Erfolgt eine Anzeige, steigt der Strafrahmen. "Die Höchststrafe nach dem Hundehaltegesetz sind 7.000 Euro. Es kommt darauf an, ob es erstmalig vorgekommen ist. Verletzungen der Leinen- und Beißkorbpflicht können beim ersten Mal auch bis 1.000 Euro gehen, ein Hauferl beim ersten Mal so etwa 50 Euro. Prinzipiell läuft das über Anzeigen", ergänzt Bezirkshauptmann Josef Kronister. Auch ständiges Gebelle eines Hundes kann den Besitzern eine Klage einbringen. „Wir hatten zuletzt keine Abnahmen. Obwohl es relativ viele Anzeigen gibt, die sich aber sehr häufig als haltlos herausstellen. Das sind häufig irgendwelche Nachbarschaftsstreitigkeiten, die über den Hund ausgelebt werden."

Zur Sache:

In der Stadt St. Pölten sind derzeit 2.928 Hunde gemeldet. Im Bezirk sind es 10.391, verteilt auf 8.396 Halter. Im vergangenen Jahr wurden im Bezirk 50 Übertretungen angezeigt. Etwa Verletzungen der Leinen- oder Beißkorbpflicht oder das Zurücklassen von "Hauferln". 2017 sind es bis dato 25. Laut Bezirkshauptmann Josef Kronister "kein dramatischer Wert". Zuletzt gab es keine Abnahmen von Hunden. Viele Anzeigen stellen sich als haltlos heraus.

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