Prozess gegen Zahnärzte
Freiheits- und Geldstrafen für beide Angeklagten
Neun und sechs Monate Freiheitsstrafe fassten die beiden Männer heute in Steyr vor dem Schöffengericht aus. Die zwei Angeklagten wurden zusätzlich zu einer Geldstrafe verurteilt.
STEYR. Nach Durchführung des Beweisverfahrens, Einvernahme von rund 15 Zeugen und 3 Sachverständigen, nahm das Schöffengericht folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Der Erstangeklagte hat hinsichtlich über 170 seiner Patienten insgesamt über 800 Eingriffen gegenüber verschiedenen Sozialversicherungsträgern zahnärztliche Leistungen verrechnet haben, ohne diese tatsächlich erbracht zu haben. Dadurch tätigten die betroffenen Sozialversicherungsträger Auszahlungen von insgesamt rund 83.000 Euro durch die sich der Erstangeklagte unrechtmäßig bereichert hat.
In weiteren über 100 Fällen lautet das ergangene Urteil dahingehend, dass der Erstangeklagte seinen Patienten:innen tatsächlich nicht erbrachte, bereits von der Sozialversicherung bezahlte oder in anderen Rechnungspositionen inbegriffene ärztliche Leistungen in Höhe von rund 17.000 Euro verrechnet und sie dadurch geschädigt und betrogen hat.
Nicht erweislich war, dass der Erstangeklagte 150 seiner Patienten:innen über die Qualität des von ihm angebrachten Zahnersatzes getäuscht habe, indem er statt einer qualitativ-hochwertigen dauerhaften Versorgung Langzeitprovisorien aus Kunststoff verwendet habe.
Der Erstangeklagte wurde auch verurteilt, 25 Patienten grob fahrlässig am Körper verletzt zu haben. Bei 14 Patienten sind schwere Körperverletzungen die Folge der Fehlbehandlungen gewesen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten und zu einer Geldstrafe in der Höhe. von 120 Tagessätzen a EUR 50, insgesamt somit zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt.
Fahrlässige Körperverletzung
Der Zweitangeklagten wurde schuldig erkannt, 16 Patienten insbesondere durch nicht fachgerechtes Setzen von Implantaten grob fahrlässig am Körper verletzt zu haben, wobei bei 7 Patienten eine schwere Körperverletzung wie etwa Entzündungen verbunden mit Knochen- und Zahnverlust die Folge gewesen ist. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und zu einer Geldstrafe in der Höhe von 90 Tagessätzen a‘ EUR 40, insgesamt somit zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.
Die verhängten Freiheitsstrafen wurden hinsichtlich beider Angeklagten unter Bestimmung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen.
Die beiden Angeklagten, vertreten durch ihren Verteidiger, erbaten sich Bedenkzeit; die öffentliche Anklägerin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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