Mordprozess Steyr: Einweisung der Angeklagten in Anstalt
Betroffene verzichtet auf Rechtsmittel - Urteil ist rechtskräftig
STEYR. Die 24-jährige soll im September vergangenen Jahres ihren 43-jährigen Bekannten in Steyr getötet und seine Wohnung angezündet haben.
Nach einem zweitägigen Prozess fällte das Geschworenengericht am Mittwoch gegen 16.15 Uhr das Urteil. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die Betroffene die sogenannten Anlassdelikte des Verbrechens des Mordes, des Verbrechens der versuchten Brandstiftung sowie des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und des Vergehens der schweren Körperverletzung beging.
Adelheid Kastner, psychiatrische Gutachterin, bescheinigt der Frau Zurechnungsunfähigkeit, eine höhergradige geistige Abnormität und Gefährlichkeit.
Das Geschworenengerichte folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, Sharon G. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.
Die Betroffene erklärte unmittelbar nach der Verhandlung einen Rechtsmittelverzicht, ebenso der öffentliche Ankläger. Das Urteil ist daher rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.