Gesunde Gemeinde Adlwang
Unwissenheit und Unkenntnis in Rechtsfragen zum Erbrecht und Tod

- Notar Gerald Gebeshuber, Bürgermeisterin Maria Achathaler, Versicherungsexperten Nicole und Daniel Mitter klärten Fragen zum Erbrecht, Vorsorge und Versicherungen zum Ableben
- hochgeladen von Katharina Ulbrich
Bereits zum zweiten Mal fand der Vortrag „Familie schützen und rechtliche Risiken erkennen“ als Veranstaltung der gesunden Gemeinde Adlwang statt. Wiederum kamen zahlreiche interessierte Menschen aller Altersgruppen, um sich von Notar Gerald Gebeshuber und den Versicherungsexperten Nicole und Daniel Mitter fachkundig informieren zu lassen. Im Mittelpunkt der Rechtsthemen standen das Erbrecht und die Möglichkeiten der Vorsorge sowie die Bedingungen für Übergabe und Schenkung. „Wer sind meine Erben?“, so fokussiert Notar Gebeshuber auf die zentrale Frage und hat sofort die höchste Aufmerksamkeit der Zuhörer. Ob ein Testament gemacht wird oder die gesetzliche Erbfolge in Kraft treten soll, hänge von den persönlichen Vorstellungen ab. „Derzeit steigen Prozesse um das Erbe und Streitigkeiten exponentiell an“, so der Notar. Auch wenn Testamente vorhanden sind, können darin ganz unklare Formulierungen stehen, die man Jahre später nicht mehr versteht. Deshalb gibt er den guten Rat, ein professionelles Testament bei einem Notar aufzusetzen und dieses im zentralen Testamentsregister eintragen zu lassen. Sinnvoll erscheinen auch Rechtsschutzversicherungen und Ablebensversicherungen, denn damit können hohe Summen zur Auszahlung des Erbes ermöglicht werden. Ausführlich erklärte Gerald Gebeshuber die Rechte zum Pflichtteil. Wurden schon zu Lebzeiten Schenkungen an die Kinder gegeben, erscheint es sinnvoll, beim Notar einen Pflichtteilregelungsvertrag abzuschließen. Damit könnten Zerwürfnisse in den Familien verhindert werden. Zahlreiche Anfragen in seiner Kanzlei diesbezüglich beweisen, wie wichtig der älteren Generation solche Verträge sind. Der Notar erläuterte ausführlich, welche
Schwierigkeiten nach dem Tod eines Partners beim sogenannten „Z´sammleben“ auftreten. Denn hier erbe der Lebensgefährte nichts, außer es gibt keine Verwandten oder er ist im Testament bedacht. „Oft habe ich es schon erlebt, dass solche Paare glaubten, am Meldeamt durch die gleiche Adresse als „Partnerschaft“ rechtlich eingestuft zu werden“, erzählt schmunzelnd der Experte. Doch hier bestehe ein großer Irrtum, weil nur mit Ehe oder Verpartnerung am Standesamt ein rechtlich gültiger Vertrag abgeschlossen werde. Unklarheit besteht bei vielen Menschen über den Zeitpunkt, wann man das Erbe antreten darf, was definitiv erst nach dem abgeschlossenen Verlassenschaftsverfahren möglich ist. Nimmt man sich vorher was aus dem Haus, können ernsthafte Schwierigkeiten, bis hin zur Enterbung, auftreten. Welche Möglichkeiten es im schweren Krankheitsfall oder Alter gibt, erklärte der Notar ausführlich. „Man will nicht drandenken“, meinte er, doch eine Patientenverfügung bei Operationen auf Leben und Tod oder bei zunehmender Demenz rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht abzuschließen, sind wichtig.



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