Coronavirus
Weitere Maßnahmen der Stadt

Steyr, 16. November 2020
Aufgrund des von der Bundesregierung verschärften Lock-down wird es auch in der Stadt Steyr und ihren Einrichtungen zu weiteren Einschränkungen kommen.
STEYR. Die Stadtverwaltung ist bemüht, einerseits einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten und andererseits den Betrieb möglichst normal aufrecht zu erhalten.

Einkaufsservice & Hotline

Die Stadt bietet, wie schon beim ersten Lock-down im Frühjahr, einen Einkaufsservice und eine Hotline an. Steyrerinnen und Steyrer, die sich nicht selber versorgen können, werden bei Bedarf mit dringend benötigten Lebensmitteln oder Dingen des täglichen Bedarfs beliefert. Abgerechnet wird mittels Zahlschein. Die Hotline dient einerseits zur Anmeldung für das Einkaufsservice und andererseits für alle nichtmedizinischen Fragen, Tel. 0800 500 178.

Parteienverkehr Rathaus und Amtsgebäude Reithoffer

Das Rathaus und das Amtsgebäude Reithoffer sind bis mindestens 7. Dezember nur von 8:30 bis 12 Uhr für dringend notwendige und nicht aufschiebbare Amtsgeschäfte geöffnet. Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich. Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Stadtservicestellen im Rathaus und im Amtsgebäude Reithoffer bleiben wie gewohnt von 8 bis 16 Uhr geöffnet.

Reduzierter Busfahrplan

Der Fahrplan der Stadtbusse wird auf den Sommerfahrplan umgestellt. Das heißt, dass etwa die Hauptlinien statt mit ¼-Stundentakt mit ½-Stundentakt bedient werden. Auch die Betriebszeiten werden reduziert. Die letzte Fahrt vom Bahnhof weg wird um 19:30 Uhr sein.

Geschlossen sind während des Lock-downs ab 16. November:
• Die Stadtbücherei Marlen Haushofer an der Bahnhofstraße
• Das städtische Jugendzentrum an der Bahnhofstraße
• Die städtischen Sporthallen und die Sportanlagen am Rennbahnweg, Ausnahmen gibt es nur für Profi- und Leistungssportler
• Das Hallenbad, die Sauna und der Eislaufplatz bleiben geschlossen

Kindergärten und Horte

Alle Kindergärten und Horte der Stadt Steyr bleiben bis auf weiteres geöffnet. Derzeit wird der Bedarf der Eltern nach Kinderbetreuung während des Lock-down erhoben. Über Änderungen werden die Eltern rechtzeitig informiert.

Müllabfuhr & Bauarbeiten

Unverändert planmäßig wird die Müllabfuhr durchgeführt. Auch die Baustellen im Steyrer Stadtgebiet werden unter den entsprechenden Schutzmaßnahmen weiterbetrieben.

Altstoffsammelzentrum, Bestattung & Stadtbetriebe

Auch das Altstoffsammelzentrum an der Ennser Straße bleibt bis auf weiteres geöffnet, allerdings unter den auch bisher geltenden Sicherheitsmaßnahmen. Die Bestattung ist uneingeschränkt im Dienst, ebenso wie die Kundenbüros Verkehr, Bestattung, Urnenfriedhof/Krematorium, Gas und Wasser. Es ist aber eine Terminvereinbarung gewünscht (außer beim Kundenbüro Verkehr).

Spielplätze

Die Spielplätze bleiben unter den gegebenen Schutzmaßnahmen geöffnet. Aufgrund des kühleren Wetters sind hier keine größeren Menschenansammlungen zu erwarten.

Adventprogramm

Aufgrund des verschärften Lock-down wird die Weihnachtsausstellung in der Schlossgalerie nicht stattfinden. Die Krippenausstellung im Palmenhaus soll unter entsprechenden Schutzmaßnahmen ab 7. Dezember zu besichtigen sein. Das 1. Österreichische Weihnachtsmuseum mit Erlebnisbahn soll ebenfalls nach dem Lock-down seine Pforten öffnen. Das aktuelle Adventprogramm findet man auf der Webseite des Tourismusverbandes unter www.steyr-nationalpark.at

Regelmäßige Treffen des Krisenstabes der Stadt Steyr

Die Mitglieder des Krisenstabes der Stadt Steyr treffen regelmäßig zusammen, damit dringend notwendige Maßnahmen sofort durchgeführt werden können. Der Bürgermeister, der Gesundheitsstadtrat sowie die Fachleute des Magistrates tauschen sich dabei mit Vertretern der Blaulichtorganisationen und des Krankenhauses über die aktuelle Lage rund um das Corona-Virus aus.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Steyr & Steyr-Land auf MeinBezirk.at/Steyr&Steyr-Land

Neuigkeiten aus Steyr & Steyr-Land als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Steyr & Steyr-Land auf Facebook: MeinBezirk.at/Steyr&Steyr-Land - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Steyr & Steyr-Land und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.