Reform des Unterhaltsrechts 2013

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Bei einem Besuch im Frauenministerium 2008 wurde dem Verein vaterverbot.at die Frage warum Väter die ihre Kinder regelmäßig betreuen nicht genauso ein Kindesunterhalt seitens der Mutter zusteht, wie folgt beantwortet: Väter die ihre Kinder betreuen sind dazu nicht verpflichtet, es ist sozusagen ihr Privatvergnügen, während die Mutter dazu verpflichtet ist.

Ab dem Moment kam Licht in die Sache warum es bisher nicht im Gesetz vorgesehen war dass Väter ihre Kinder verplichtet betreuen dürfen und warum das Frauenministerium bei der aktuellen Familienrechtsreform peinlich genau darauf achtet das keine Doppelresidenz ins Gesetz kommt. Vätern darf nicht die Möglichkeit gegeben werden sich zu einer Betreuung ihrer Kinder zu verpflichten. Es gilt den lukrative Familienstatus arme Alleinerzieherin zu schützen, der den Erhalt von Unterhalt und Familienförderungen sicher zu stellt.

Doch eine Kleinigkeit wurde übersehen, künftig werden Väter verpflichtet ihr Besuchsrecht wahr zu nehmen und müssen mit Strafen rechen wenn sie dies nicht tun. Folglich kann die Betreuungsleistung der Väter künftig nicht mehr als Privatvergnügen gesehen werden und muss künftig logischer weise auch zu einem Unterhaltsanspruch des Vaters während der von ihm geleisteten Betreuungszeiten führen.

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