Luegbrücke
Sanierung weiter verzögert – das ruft Kopfschütteln hervor

Der Grieser Kampf geht in die nächste Runde. | Foto: Kainz
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Tut er es, oder tut er es nicht? Diese Frage stand jetzt wochenlang im Raum Wipptal und darüber hinaus.

GRIES/WIPPTAL. Kurz vor Ende der Frist erhob der Grieser Bgm. Karl Mühlsteiger jetzt doch Beschwerde gegen den Bescheid des Verkehrsministeriums zur Generalsanierung der Luegbrücke. Das ruft Unverständnis hervor, weil so die Sanierung nochmals verzögert wird – wohl mit weitreichenden Folgen für alle Wipp- und Stubaitaler.

80-seitige Beschwerde

Der Grieser Ortschef hatte gegenüber der Tiroler Tageszeitung einen "Freischein für den weiteren Ausbau der Brennerautobahn" geortet und damit den 80-seitigen Einspruch begründet. Am meisten stieß Mühlsteiger - der sich für eine Tunnellösung einsetzt - sich an der Auffassung des Ministeriums, wonach es sich bei der Brennerroute nur um eine "inneralpine Verbindung" und nicht um eine alpenquerende Transitachse handelt. Damit falle die A13 nicht in den Anwendungsbereich der Alpenkonvention, worin man sich zum Verbot des Baus neuer Alpentransversalen bekennt. Darüber hinaus empfand der Bürgermeister Bedenken bezüglich einer möglichen Steinschlaggefahr zu wenig berücksichtigt.

Einspurigkeit ab 2025 möglich

Wie die APA weiters berichtete, kann die ASFINAG wegen der Beschwerde den für 2024 anvisierten Baubeginn nun nicht mehr einhalten. Ab 2025 werde man daher "mit Maßnahmen wie z.B. der Einspurigkeit" rechnen müssen. Die Asfinag hofft auf eine "rasche Entscheidung der Behörde bzw. des Bundesverwaltungsgerichts". Dort nämlich landet die Causa jetzt.

Stimmen

LH Anton Mattle meint: "Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im gesamten Wipptal und in ganz Tirol aber auch auf die Zusammenarbeit zwischen der Region und dem Bund." Verkehrs-LR René Zumtobel wird deutlicher: "Die rechtliche Legitimation zu einem Einspruch entbindet auch einen Bürgermeister nicht vor der Verantwortung über die Gemeindegrenzen hinaus. Der Einspruch ist für mich nicht nachvollziehbar. Damit wurden neue Tatsachen geschaffen, die das gesamtheitliche Verkehrsproblem für Tirol verlängern." Wipptals PV-Obmann Bgm. Florian Riedl sagt: „Dass diese Verzögerung weitere negative Auswirkungen auf die Regionen Wipp- und Stubaital haben werden, ist unumstritten und dieser Umstand bereitet uns Sorgen. Die Leidtragenden sind am Ende des Tages die Bewohner des Wipp- und Stubaitals, die sich eine Gesamtentlastung wünschen.“

Widerspruch

Europarechtler Walter Obwexer aus Mieders hat sich ebenfalls mit der Materie befasst und hält dazu folgendes fest: "Die Brenner-Autobahn fällt zweifelsohne in den Anwendungsbereich des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention. Die Generalsanierung der Luegbrücke ist – auch im Falle eines Neubaus – nicht als Bau einer 'neuen hochrangigen Straße' im Sinne des Verkehrsprotokolls zu qualifizieren, daher vom Verkehrsprotokoll zweifelsohne nicht verboten. Selbst ein Neubau der Brücke hat nämlich keinen anderen Zweck, als die sanierungsbedürftige Brücke zu ersetzen und auf diese Weise eine bestehende hochrangige Straße zu erhalten. Der Bau eines Tunnels käme diesbezüglich einem Neubau schon näher, auch wenn ein solcher – bei gleichbleibender Kapazität und gleichzeitiger Ersetzung der Brücke – wohl nicht vorliegen würde."
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