Aufsichtsbeschwerde zu Stubaier Liftprojekt abgewiesen
Siller: "Werden weiteren Rechtsweg beschreiten"

GR Friedl Siller kündigt weitere rechtliche Schritte an, denn: "In der Bevölkerung werden ebenfalls große Zweifel gehegt, was die Befangenheit einzelner Gemeinderäte angeht." | Foto: Armin Kuprian
  • GR Friedl Siller kündigt weitere rechtliche Schritte an, denn: "In der Bevölkerung werden ebenfalls große Zweifel gehegt, was die Befangenheit einzelner Gemeinderäte angeht."
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Bezirkshauptmannschaft sieht bei keinem Neustifter Gemeinderat eine Befangenheit.

NEUSTIFT. Wie berichtet haben Friedl Siller und Michael Bender nach dem heuer gefassten, denkbar knappen Beschluss in Sachen Überspannung von Gemeindegutsagrargrund zur Errichtung der Zubringerbahn Neustift-Schlick (9 Ja, 7 Nein, 1 Enthaltung) eine Aufsichtsbeschwerde bei der Gemeindeaufsicht eingebracht. Damit sollte die mögliche Befangenheit insbesondere von GR Daniel Illmer – er bildete bei der Abstimmung das "Zünglein an der Waage" und ist immer wieder Auftragnehmer der Projektwerber – aber auch weiterer Gemeinderäte sowie Bgm. Peter Schönherr (hier im Hinblick auf deren Stellung als Gesellschafter der Hochstubai Liftanlagen, Elfer) geprüft werden.

Thema nicht vom Tisch

Die Bezirkshauptmannschaft hat die Beschwerde kürzlich in allen Punkten zurückgewiesen – man sieht keine Befangenheit bei den Mandataren. "Das verwundert mich nicht, die BH agiert bei Aufsichtsbeschwerden gerne bürgermeisterlastig", kommentiert Siller und merkt an, dass das Thema für ihn und Bender damit noch lange nicht erledigt ist: "Diese Eingabe war der erste Schritt. Wir werden sicher alle weiteren möglichen Rechtsmittel ausschöpfen, um in dieser wichtigen Frage Klarheit für alle zu schaffen. Der nächste Antrag ist bereits vorbereitet." Kurz zusammengefasst heißt das, dass sich demnächst das Landesverwaltungsgericht mit der Causa befassen wird.
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