Arbeitslos, krank, vergessen
Wie ein NÖ-Behördenfehler fast alles kostete
Volksanwaltschaft setzt sich durch: Gekündigter Arbeiter erhält rückwirkend Arbeitslosengeld ST. PÖLTEN/NÖ. Ein schwerwiegender Behördenfehler hätte für Andreas H., einen psychisch erkrankten Facharbeiter aus St. Pölten, beinahe existenzielle Folgen gehabt. Obwohl er nach seiner Kündigung per 31. März 2023 keinen Cent Arbeitslosengeld erhielt, musste er 38.000 Euro an Gehalt an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurückzahlen. Erst das Einschreiten der Volksanwaltschaft brachte eine Lösung. 15 Monate...