Bergdrama am Großglockner
So argumentiert das Gericht den Schuldspruch
Im Strafverfahren gegen den 36-jährigen Alpinisten um den Tod seiner 33-jährigen Freundin auf den Großglockner vor dem Landesgericht Innsbruck wurde der Angeklagte am 19.2.2026 knapp vor Mitternacht wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung gemäß § 81 Abs 1 StGB schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Urteil. INNSBRUCK. Im Strafverfahren gegen den 37-jährigen Alpinisten um den Tod seiner 33-jährigen Freundin auf dem Großglockner vor dem Landesgericht Innsbruck wurde...