Bezirksgericht Hollabrunn
Zaun zum Heckenschneiden entfernt
Um besser zum Schneiden der Hecke zu kommen entfernte ein Oberstinkenbrunner gemeinsam mit dem Ortsvorsteher den Zaun eines Anrainers. Dafür mussten sie sich vor Gericht verantworten. HOLLABRUNN. "Es war geplant, den Zaun nach dem Heckenschnitt wieder aufzustellen", bekannte sich der Angeklagte aus Oberstinkenbrunn nicht schuldig. Dazu kam es aber nicht, weshalb der Grundbesitzer Anzeige erstattete: "Der Zaun ist niedergetreten, die Holzbretter und das Drahtgeflecht kaputt, den kann man nicht...