GMUNDEN (km). Ob man aktiv und selbstbestimmt zu Lebzeiten durch Übergabe oder Schenkung seinen Immobilienbesitz für die Nachkommen regelt, im Falle einer Erkrankung oder Demenz fremdbestimmt agiert oder wie es Notar Richard Loidl treffend bemerkte, „tot, aber ganz bestimmt” nichts mehr regeln kann, liegt an jedem einzelnen selbst. In einem spannenden Vortrag erläuterte Loidl – vormals Notariat Enzmann sen., die gesetzliche Erbfolge, das Genussrecht, wie eine Erbengemeinschaft aussieht, wie das...