Überhängende Bäume und Hecken
Besitzer ist zum Schnitt verpflichtet
In die Fahrbahn ragende Hecken und Bäume müssen vom Eigentümer gestutzt werden, wenn die Sicherheit gefährdet ist. LAVANTTAL. Hecken und Bäume, die auf Gehsteige und in die Fahrbahn ragen, werden immer wieder zum Ärgernis für Verkehrsteilnehmer und Fußgänger. Doch sie bergen auch ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential, wenn durch die Vegetation die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer behindert wird. Auch Rollstuhlfahrer tun sich bei wuchernden Hecken oft schwer beim Fortwärtskommen....